Pensionsgipfel gegeben, und dazu hätte ich gerne Folgendes gewusst, in welcher Phase wir uns da befinden.
Meine Frage lautet daher:
„Wie wird die am Pensionsgipfel vom 29.02.2016 vereinbarte Maßnahme ‚Wiedereingliederung nach langem Krankenstand‘, die einen Teil der Maßnahmen zur Erreichung des Zieles der langfristigen Sicherung des gesetzlichen Pensionssystems durch Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters und der Beschäftigungsquote Älterer darstellt, umgesetzt?“
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, ich kann Sie beruhigen, ich kann auch die Österreicherinnen und Österreich beruhigen. Wir haben seit 60 Jahren ein Pensionssystem, und in diesem Pensionssystem hat man immer pünktlich die Pensionen für ein Viertel der österreichischen Bevölkerung bezahlen können. Wir haben also den geschichtlichen Beweis erbracht, dass das österreichische umlagefinanzierte Pensionssystem funktioniert.
Wir haben tatsächlich beim Pensionsgipfel am 29. Februar 2016 vereinbart, Anpassungen vorzunehmen, es ist uns gelungen, sicherzustellen, dass wir das Prinzip Rehabilitation vor Pension stärken. Es ist uns auch in der Vergangenheit gelungen, das faktische Pensionsantrittsalter an das gesetzliche anzupassen, dadurch haben wir Spielräume erarbeitet. Das sind – aus meiner Sicht – die entscheidenden Themen.
Wir haben ganz klar gesagt, dass wir Maßnahmen setzen wollen, wo Menschen, die in Beschäftigung stehen und für längere Zeit erkrankt sind, eine Wiedereingliederungsmaßnahme machen können, mit einem Wiedereingliederungsgeld. Das soll im Juli 2016 in Begutachtung gehen und wird freiwillig möglich sein.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Spindelberger.
Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Sie haben gerade gesagt, man sei auf dem richtigen Weg, das faktische an das gesetzliche Pensionsantrittsalter anzugleichen, und wenn ich den Statistiken Glauben schenken darf, ist ja jetzt der Fall eingetreten, dass bei sämtlichen Pensionsneuzugängen, also wenn ich alle Pensionsversicherungsträger subsummiere, bei den Alters- und Invaliditätspensionen 2015 bereits ein sechs Monate höheres Antrittsalter gegeben war als noch 2014 – das entspricht einem faktischen Antrittsalter von 59 Jahren und 8 Monaten, innerhalb eines Jahres dann von 60 Jahren und 2 Monaten. Auf welche Maßnahmen ist das zurückzuführen? (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, es ist so, dass wir eine Reihe von Maßnahmen gesetzt haben, zum Beispiel wurde beim Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit der Tätigkeitsschutz angehoben. Wir haben bei der Korridorpension die Mindestversicherungszeit angehoben, mit 1.1.2016 ist eine neue, adaptierte Langzeitversichertenregelung wirksam geworden. Da wurde für Männer das Antrittsalter auf das vollendete 62. Lebensjahr festgesetzt. All diese Maßnahmen haben dazu geführt, dass wir das faktische Pensionsantrittsalter haben anheben können.
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