Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 21

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Bundesländern, nämlich Vorarlberg, Tirol, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Oberöster­reich, Wien und Burgenland, gegeben. Alle – und da hat es 9 Zustimmungen gegeben – Bundesländer haben klar gesagt, wir wollen die Artikel 15a-Vereinbarung über die Mindestsicherung fortführen. Und ich denke, das ist ein gutes Signal, das davon auch ausgegangen ist.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Wöginger.

 


Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Minister, ja, das ist unbestritten, dass die Artikel-15a-Vereinbarung fortgesetzt werden soll. Es geht um den Inhalt, wie diese Artikel-15a-Vereinbarung ausgestattet ist. Da gibt es eben einige Punkte, wo es Einigungen gibt, zum Beispiel eine stärkere Umstellung auf Sachleistungen, auch eine verbesserte Datenlage oder eine Art Wiedereinsteiger-Bonus für Menschen, denen man in den Job zurückhilft.

Aber es gibt natürlich auch Bereiche, wo wir noch unterschiedliche Meinungen haben, so zum Beispiel auch, dass man eine Begrenzung bei der Ausbezahlung der Mindest­sicherung einführt. Vergangenen Dienstag wurde von Professor Mazal, einem aner­kannten Arbeits- und Sozialrechtler, ein Gutachten vorgestellt, und er selber hat vor laufender Kamera auch bestätigt, dass es möglich ist, den Geldbetrag bei der Min­destsicherung zu begrenzen, zum Beispiel mit 1 500 €. Seitens meiner Fraktion gibt es ja diesbezüglich Vorschläge.

Wie stehen Sie dazu?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, man muss darüber reden, was die Funktion der Mindest­sicherung ist: Die erste Funktion der Mindestsicherung – diesbezüglich bin ich mir jedenfalls mit acht Sozialreferenten einig – ist, den Menschen Obdach zu geben, Obdachlosigkeit zu verhindern.

Die zweite Funktion von Mindestsicherung ist es, den Menschen, insbesondere den Kindern, Nahrung zu geben.

Die dritte Funktion von Mindestsicherung ist, dass man die Menschen vom Rand der Gesellschaft in die Mitte der Gesellschaft holt. Das war früher mit der Sozialhilfe nicht der Fall. Mit der Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und der Artikel 15a-Vereinbarung hat man gesagt: Wir wollen euch in die Mitte der Gesellschaft holen! Wir wollen, dass ihr arbeitet! Wir wollen, wenn ihr nicht unserer Kultur angehört, dass ihr euch integriert! Und wir haben diese Zielsetzungen in der jetzigen Verhandlung verstärkt und vertieft. – Das ist die dritte Funktion der Mindestsicherung, die noch verstärkt werden soll.

Die vierte Funktion der Mindestsicherung – da bin ich mir mit den Österreicherinnen und Österreichern einig – ist, dass wir Slums in Österreich verhindern wollen. Und wer das will, muss jetzt dafür eintreten, dass diese Artikel-15a-Vereinbarung verlängert wird. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Brückl.

 


Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bun­desminister, jetzt haben Sie erläutert, wozu die Mindestsicherung dienen soll: Sie soll die Menschen vor Armut bewahren, sie soll die Menschen in die Mitte der Gesellschaft rücken und sie soll eine kurzfristige Hilfe sein, um Notsituationen überbrücken zu können.

Aber die Mindestsicherung darf ja kein arbeitsloses Dauereinkommen darstellen.

 


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