Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 30

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Insgesamt hat das AMS für Maßnahmen für BMS-BezieherInnen im Jahr 2015 145 Mil­lionen € ausgegeben. Ich halte das für einen wichtigen Schritt.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Wiederholt wurde in den vergan­genen Jahren unter anderem auch seitens des Rechnungshofes festgestellt, dass die Datenlage im Bereich der Bedarfsorientierten Mindestsicherung stark verbesserungs­würdig ist, weil die Vergleichbarkeit und auch die Verwendbarkeit der Daten einfach sehr problematisch ist. Welche Fortschritte sind mit der neuen Artikel-15a-Verein­barung in diesem Bereich zu erwarten?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé: Frau Abgeordnete, das ist ein wichtiges Thema. Der Rechnungshof hat recht. Wir haben im Rahmen der Artikel-15a-Vereinbarung eine eigene Unterarbeits­gruppe zum Thema Statistik eingerichtet, und sie hat auch ein Ergebnis gebracht, an dem auch Mitarbeiter des Rechnungshofes mitgewirkt haben. Planmäßig soll die Statistik der Bedarfsorientierte Mindestsicherung ab dem Jahr 2017 umgestellt werden.

Da geht es darum, dass man in Hinkunft Einzeldaten an die Statistik Austria über­mittelt, sodass man bessere Informationen zu den Bezieherinnen und Beziehern hat. Da geht es um Daten wie Staatsbürgerschaft, Voll- oder Teilzeitbezug oder Einkom­mensdaten. Es geht auch darum, dass in Zukunft Register- und Verwaltungsdaten ver­knüpft werden können, und es soll darüber hinaus die jährliche BMS-Statistik früher vorliegen. Damit können wir besser steuern, besser zu den Zielen kommen und den Menschen besser helfen.

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zur 8. Anfrage, jener der Frau Abgeordneten Mag. Aubauer. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Sehr geehrte Herr Minister! Es geht in meiner Anfrage um ein ernstes Thema. Wir erleben eine dramatische Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt: Immer mehr Menschen können aufgrund psychischer Erkrankungen ihren Job nicht mehr ausüben. Bereits 64 Prozent aller Anträge auf Invaliditätspension erfolgen aufgrund psychischer Erkrankungen. Da braucht es Hilfe: mehr Früherkennung, eine bessere Betreuung und dann auch einen sanfteren Wiedereinstieg in den Job, Teil-Arbeitsfähigkeit – Maß­nahmen, wie sie ja am Pensionsgipfel am 29. Februar schon vereinbart wurden.

Herr Minister, wann rechnen Sie damit? Wann legen Sie einen Gesetzentwurf dazu vor –auch zur Reform der Invaliditätspension?

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Die schriftlich eingereichte Anfrage, 209/M, hat folgenden Wortlaut:

„Bis wann werden Sie einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der wichtigsten Ergebnisse des Pensionsgipfels Ende Februar zur verbesserten Anrechnung von Kindererzie­hungszeiten und der Reform des Rehabgeldes mit Teil-Arbeitsfähigkeit ausarbeiten?“

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Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé: Frau Abgeordnete, die Wiedereingliederung nach langem Krankenstand


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