Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 35

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Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, ich denke, dass wir gestern das Lohn- und Sozial­dumping-Bekämpfungsgesetz in einer weiteren Form beschlossen haben, wo wir mehr Klarheit entwickelt haben, wo wir manche Bestimmungen auch in das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz zusammengefasst haben. Es geht darum, dass wir erstens sicherstellen: Lohn- und Sozialdumping geht nicht durch. Das schadet unserer Wirtschaft. Da gibt es geeignete Kontrollen. Meiner Meinung ist es ganz wichtig, dass wir in diesem Zusammenhang einen risikoorientierten Kontrollplan ge­mein­sam mit dem Finanzministerium zu erarbeiten haben. Das ist für mich ein ganz zentraler Aspekt.

Es geht darum, dass wir die Auftraggeberhaftung ausdehnen, dass klar gesagt wird, wer an „schwindlige“ – ich sage das jetzt bewusst so – Unternehmen Aufträge vergibt, die sich nicht an die österreichischen Sozialstandards halten, und dann haftet auch der Auftraggeber dafür. Das ist ein ganz zentraler Punkt, den wir dabei umsetzen.

Ich denke, dass wir die zentralen Ansprüche – Entgelt, Urlaub, Arbeitszeit – auch am Standort Österreich sichern: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Arbeitsort soll umgesetzt werden. Ich werde mich am heutigen Tag noch mit zehn anderen Sozialministern in Wien treffen, wir werden die Weiterentwicklung von Entsendericht­linien, von Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping in Österreich intensiv dis­kutieren.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Hechtl.

 


Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Bundesminister, das Arbeitsrecht ist ja gerade im stetigen Wandel, nimmt natürlich Einfluss auf die wirtschaftliche Situation, aber auch auf die gesellschaftliche Situation und bedarf immer wieder Anpassungen und Modifizierungen. Im Regierungsprogramm sind einige Maßnahmen oder Vorhaben vorgesehen, um das Arbeitsrecht den Gegebenheiten anzupassen.

Meine Frage daher: Welche Vorhaben sind seitens des Sozialministeriums im legistischen Wege für das Jahr 2016 geplant?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter! Eine Menge. Wir haben vor, das Hausgehilfen- und das Hausangestelltengesetz an die Arbeitszeitrichtlinie der EU anzupassen. Da geht es darum, dass wir die Schutzbestimmungen für Hausangestellte, die in Drittstaaten ange­worben werden, verbessern. Da geht es auch darum, die Kontrolle durch die Arbeits­inspektion umzusetzen. Wir werden im Arbeitszeitrecht die Umsetzung der EU-Arbeits­zeitrichtlinie für die Binnenschifffahrt haben. Wir werden das Landarbeitsgesetz angehen müssen, um auch verschiedene Novellen des allgemeinen Arbeitsrechts anzupassen.

Ein Dauerbrenner ist das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bau­arbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz, wo es um eine Reihe von Verbes­serungen geht. Und wenn Sie wollen und das Parlament auch dazu bereit ist, würde ich gerne die Entgeltfortzahlung bei Krankheit im Fall von Wiedererkrankung und Arbeitsunfall hier gemeinsam diskutieren und modernisieren. (Unruhe im Sitzungssaal.)

 


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich würde Sie ersuchen, den Lärmpegel ein wenig zu senken.

Wir haben noch eine Anfrage, nämlich die 12. Anfrage, jene des Herrn Abgeordneten Dr. Huainigg. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


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