Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 253

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23.00.39

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren auf der Ministerbank! Zu den bundeseinheitlichen Integrationsmaß­nahmen: Österreich hat sich vorerst nahezu unbegrenzt, nunmehr mit einer Ober­grenze, jährlich abnehmend, zur Aufnahme asylwerbender Personen entschlossen. Ein Ende des Flüchtlingszuzuges ist jedoch in absehbarer Zeit nicht zu erwarten, sodass die Obergrenze meiner Einschätzung nach nicht einzuhalten sein wird.

Bezug nehmend auf die unterschiedlichen Kulturen, Sprachen sowie Ausbildungs­unter­schiede stellt die Integration asylberechtigter Personen einen wesentlichen Aufgaben­bereich dar. Mit Nachdruck ist darauf zu verweisen, dass Asyl kein Recht auf einen Daueraufenthalt bedeutet.

Integration setzt weiters die Anerkennung der heimischen Kultur und Gesetzeslage unabdingbar voraus. Integration kann lediglich nach den Vorgaben des Bundes in Ausführung der Bundesländer gleichwertig erfolgen. Integration in Landgemeinden wird mangels Infrastruktur sowie Betriebsstandorte lediglich bedingt möglich sein.

Es ist unbedingt erforderlich, umfassende personenbezogene Daten zu erfassen und diese in den Integrationsverlauf einzubinden, wobei eine freie Wahl der Örtlichkeit nicht möglich erscheint. Integration ist nicht zum Nulltarif möglich. Wenn ein von der EU vorgegebener Verteilungsschlüssel durch die Mehrheit der Mitgliedstaaten nicht um­ge­setzt wurde, tragen Strafzahlungen, wie mittlerweile angedacht, nicht nur zur Integra­tion bei, sondern erhöhen den Aufwand aufnahmewilliger EU-Mitgliedstaaten.

Unbestritten ist, dass Kenntnisse der deutschen Sprache sowie der Bestand einer Wohneinheit als Grundlage eines Arbeitsplatzes Integration wesentlich fördern. Wenn­gleich die österreichische Bundesregierung aufgefordert ist, entsprechende Maßnah­men zu setzen, stellt sich die Frage einer langjährigen Finanzierung.

Abschließend sei die Frage gestattet: Wer kommt dafür auf: die EU oder der heimische Steuerzahler? Sie dürfen raten. – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Lopatka.)

23.03

23.03.22

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zu den Abstimmungen über Tagesordnungspunkt 13.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Men­schenrechte, seinen Bericht 1129 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsan­trages 1205/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechen­des Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1129 der Beila­gen angeschlossene Entschließung betreffend bundeseinheitliche Integrationsmaß­nah­men.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 152.)

 


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