Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 260

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Das ist auch eine der wesentlichen Erkenntnisse, die wir aus diesem Unter­suchungs­ausschuss gewonnen haben: Hätten die Wirtschaftsprüfer ihren Job bei der Hypo Alpe-Adria ordentlich gemacht, dann hätte dieses Desaster, zumindest in dieser Form, so nie stattfinden können.

Was ist das Grundproblem? – Das Grundproblem bei der Abschlussprüfung ist, dass der Prüfling den Prüfer beauftragt und bezahlt. (Abg. Kogler: Genau!) Der Prüfling beauftragt und bezahlt den Prüfer – das ist schon einmal ein Grundproblem, das eine unabhängige Prüfung fast schon von vornherein ausschließt.

Was wäre zu tun? – Es wäre zumindest dafür Sorge zu tragen, dass die Prüfer regel­mäßig ausgetauscht werden, durch möglichst kurze Rotationsfristen. Wir sagen, sechs Jahre reicht allemal.

Was machen Sie, SPÖ und ÖVP, jetzt durch diese Regierungsvorlage? – Bis zu 20 Jahre können dieselben Wirtschaftsprüfer behalten werden! Was soll denn da, bei solch langen Fristen, eine unabhängige Abschlussprüfung garantieren? Das kann nicht funktionieren.

Wenn Sie, SPÖ und ÖVP, dieses Gesetz so verabschieden, dann beweisen Sie einmal mehr, dass es nicht um die Sache geht. Sie beweisen einmal mehr, dass es um die Bedienung von Einzelinteressen geht. Sie beweisen, dass Sie aus Fehlentwicklungen nichts lernen. Sie beweisen, dass Sie aus einem Untersuchungsausschuss auch nichts lernen wollen.

Nach all den schönen Worten, die wir heute am Vormittag hier gehört haben – es wird alles neu, es wird alles sachlich –, hätten Sie hier und jetzt schon die Möglichkeit, zu beweisen, dass Sie das ernst meinen. Es ist Ihre Entscheidung: Sachpolitik oder die altbekannte Klientelpolitik. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

23.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


23.22.09

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit diesem vom Bundesministerium für Justiz in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen erarbeiteten Vorschlag eines Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetzes werden nun jene Teile der EU-Abschlussprüferrichtlinie rechtzeitig umgesetzt, die das Unternehmens-, Gesell­schafts- und Genossenschaftsrecht betreffen, sowie die Sonderregelungen für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen. Außerdem werden auch Ausführungs­bestim­mungen zur Verordnung getroffen und nationale Wahlrechte zu einzelnen Arti­keln ausgeübt.

Das grundsätzliche Ziel der Richtlinie, in aller Kürze, ist es, die Anforderungen an die Abschlussprüfer klarer und auch strenger zu gestalten, um ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit noch besser zu gewährleisten, als das bisher der Fall war. Außerdem soll die Rolle des Prüfungsausschusses gestärkt werden. Mit den neuen Bestim­mun­gen wurde eine ausgewogene Lösung gefunden, die zu einer Steigerung der Qualität der Prüfungen führen wird, ohne die Unternehmen mit zu hohen Kosten oder zu viel Bürokratie zu belasten. Ich weiß, man kann immer auch noch mehr tun, mehr wollen, aber ich denke, der Konsens, der hier gefunden wurde, ist schon ein sehr tragfähiger.

Die Höchstlaufzeit des Prüfungsmandats eines Abschlussprüfers oder einer Gesell­schaft wird bei Unternehmen von öffentlichem Interesse auf zehn Jahre begrenzt, danach schließt eine vierjährige Abkühlphase an. Zusätzlich besteht weiterhin die Pflicht zur internen personenbezogenen Rotation, auch bei besonders großen Unter-


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