Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 261

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

nehmen – auch das ist wichtig. Die Erbringung zusätzlicher Leistungen neben der Prüfung wird bei Unternehmen von öffentlichem Interesse überhaupt verboten, damit der Prüfer eben nicht in die Gefahr der Selbstprüfung gerät. Bestimmte Steuerbera­tungs- und Bewertungsleistungen sollen zusätzlich bleiben, aber nur sofern sie keine Gefahr für die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers darstellen.

Das schon bisher für Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse für ein Jahr nach der Prüfung bestehende Verbot, eine leitende Stellung im geprüften Unter­nehmen anzunehmen, wird einerseits auf alle Abschlussprüfer ausgedehnt, andererseits bei Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse auf zwei Jahre ausgedehnt. Das sind schon deutliche Veränderungen. Der in der Ab­schlussprüfungsverordnung für Unternehmen von öffentlichem Interesse vorgesehene zusätzliche Bericht an den Prüfungsausschuss soll auch in besonders großen Gesell­schaften erstattet werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wenn man sich daran erinnert, wie lange, wie viele Jahre bei uns schon über diese Thematik diskutiert wird, dann muss man schon sagen: Mit dem vorliegenden Entwurf, der einen ausgewogenen Kompromiss darstellt, den wir nicht zuletzt dem Justizausschuss unter der Führung der Abgeordneten Michaela Steinacker verdanken, die sich da sehr, sehr stark eingebracht und sehr darum bemüht hat (Beifall bei der ÖVP) – ja, das muss man auch einmal sagen –, ist es hier möglich geworden, in einer schwierigen Materie, die jahrelang heftig umstritten war, Konsens zu finden.

Wir haben eine ausgewogene Lösung, die wir vorlegen können. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jarolim.)

23.25


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Ing. Mag. Groiß ist der nächste Redner. – Bitte.

 


23.25.43

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Wir diskutieren über das Abschluss­prüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016. Wir haben heute in der Früh bei der Regie­rungserklärung gehört, eine neue Zusammenarbeit soll stattfinden, ein neuer Regie­rungsstil soll zum Tragen kommen. Und heute zu später Stunde, um halb zwölf, haben wir ein Ergebnis dieser neuen Regierungszusammenarbeit.

Wir haben gehört, wir sollen miteinander reden, wir sollen zuhören, wir sollen gemein­sam unsere Anliegen verstehen und wir sollen diese umsetzen. Und genau das haben wir dementsprechend gemacht: Wir haben im Ausschuss eine schon richtig ausge­klügelte Vorlage diskutiert, aber wir haben vernommen – von der Opposition, vom Regierungspartner –, dass noch Verbesserungsmöglichkeiten bestehen (Abg. Kogler… immer absurder!), und wir haben uns der Arbeit angenommen, diese Verbesserungs­arbeiten in einem Abänderungsantrag vorzunehmen. Und diesen Abänderungsantrag, der speziell Verbesserungen für Klein- und Mittelbetriebe einerseits, aber auch für kleine und mittlere Prüfungsgesellschaften andererseits bringt, möchte ich hier ein­bringen.

Ich bringe daher den Abänderungsantrag der Abgeordneten Jarolim, Steinacker, Fuchs, Kolleginnen und Kollegen zum APRÄG 2016, 1109 der Beilagen, ein und möchte ihn im Folgenden in den Grundzügen erläutern.

Zu Artikel 1: In Artikel 1 wird festgelegt, dass die interne Rotation von fünf auf sieben Jahre erhöht wird und danach eine dreijährige Cooling-off-Phase stattfindet.

Zu Artikel 8: Es wird im Bankwesengesetz auf das UGB verwiesen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite