Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 271

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Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung der Unabhängigkeit von Abschlussprüfern.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

23.50.0515. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1400/A(E) der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Veröffentlichung aller letztinstanzlicher Urteile (1124 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


23.50.22

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Bei dem Antrag geht es um einen Antrag der Neos, den wir unterstützen. Das Anliegen ist relativ schnell auf den Punkt gebracht: Es geht um Transparenz bei gerichtlichen Entscheidungen.

Derzeit ist die Rechtslage so, dass sämtliche höchstgerichtliche Entscheidungen über das Rechtsinformationssystem veröffentlicht werden, das heißt, Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes. Nicht veröffentlicht werden Entscheidungen der letztinstanz­lichen Gerichte, wenn sie nicht der Oberste Gerichtshof sind, sondern das Ober­landesgericht. Dadurch entsteht eine Transparenzlücke, die deshalb ein Problem ist, weil zahlreiche Rechtsfragen gar nicht vor dem OGH entschieden werden können, weil es keine Zuständigkeit des Obersten Gerichtshofes gibt.

Der Antrag der Neos zielt genau darauf ab, diese Transparenzlücke zu füllen, da natürlich trotzdem diese Urteile wesentlich für jene sind, die mit Urteilen arbeiten und rechtliche Einschätzungen zu treffen haben.

Ich finde, eigentlich ist der Antrag ein bisschen ein Ausreißer, denn die Debatte ist ja viel breiter, diese führen auch die Neos und die Grünen breiter. Wir reden eigentlich heute über Open Data und streiten, ob wir letztinstanzliche Urteile des Oberlandes­gerichts veröffentlichen sollen oder nicht.

Open Data ist eigentlich ein unbestrittenes Prinzip, und wer für Open Data ist, kann eigentlich nicht gegen diesen Antrag sein. Wenn wir im Rahmen des Informations­freiheitsgesetzes Open Data wollen, und das wollen wir hoffentlich, dann sollte sich eigentlich diese Vorfrage erübrigen. Ich finde es trotzdem richtig, dass der Antrag kommt, da wir ja nicht wissen, was bei den Verhandlungen am Ende beim Informa­tionsfreiheitsgesetz herauskommt.

Nur: Bedenken gegen diesen Antrag zu haben und gleichzeitig zu sagen, Open Data sei eine tolle Sache, da sie eben modern ist, das geht sich nicht aus. Also wer für Open Data ist, kann heute nicht dagegen stimmen. Und wer heute dagegen stimmt, der zeigt eigentlich, dass er gegen Open Data ist.

 


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