Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 272

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Wir unterstützen den Antrag der Neos. Wir sind auch beim Informationsfreiheitsgesetz auf einer sehr ähnlichen Linie. Wir werden für Transparenz sorgen und hoffen, dass das Parlament mitzieht. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und NEOS.)

23.52


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer. – Bitte.

 


23.52.35

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Im vorliegenden Antrag geht es um die verpflichtende Veröffentlichung aller letztinstanzlicher Urteile von Gerichten. Bisher werden nur Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes und ausgewählte Entscheidungen anderer Gerichte im RIS, dem Rechtsinformationssystem des Bundes, veröffentlicht. Wir sehen da mehrere Bedenken und können deswegen diesem Antrag nicht zustimmen.

Wie im Antrag ausgeführt, bilden letztinstanzliche Gerichtsentscheidungen oft die Ent­scheidungsgrundlage für erstinstanzliche oder andere Urteile. Deshalb ist es Sinn und Zweck der Veröffentlichung von Urteilen, dass diese eine Leitlinienfunktion für den Rechtsanwender darstellen. Die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes werden auch genau in diesem Bewusstsein verfasst. Anders ist es allerdings zum Teil bei letztinstanzlichen Entscheidungen von Landesgerichten, Oberlandesgerichten und dem Handelsgericht Wien. Gemäß dem Grundsatz der Unabhängigkeit der Rechtsprechung weichen die Ansichten dieser Gerichte zum Teil voneinander ab, und damit fehlt aber die gewünschte Leitlinienfunktion. – Das ist das eine.

Natürlich ist das Anonymisieren und Bereitstellen von solchen Entscheidungen aber auch ein entsprechender Verwaltungsaufwand. Bei vier Oberlandesgerichten, 18 Lan­desgerichten und dem Handelsgericht Wien sprechen wir von circa 40 000 Entschei­dungen. Um diese Menge zu bewältigen, bräuchte es wesentlich mehr Personal zur Unterstützung der Gerichte bei der Aufbereitung der Urteile. Der OGH hat dafür ein eigenes Evidenzbüro. Darüber hinaus handelt es sich bei den 40.000 Entscheidungen zum Großteil nicht um richtungsweisende Urteile, die für die Rechtsanwendung in diesem Ausmaß wesentlich wären. Wichtige Urteile werden von den Gerichten ohne­dies bereits auch jetzt zur Verfügung gestellt. Aktuell sind im Rechtsinformations­system des Bundes 2 726 Entscheidungen und Rechtssätze des OLG veröffentlicht.

Wir würden mit dieser Maßnahme also ein Mehr an Bürokratie schaffen, bei eher geringerem Nutzen für die Allgemeinheit. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit kann das nicht unser Ziel sein. (Beifall bei der ÖVP.)

23.54

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

23.54.50

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Kollege Steinhauser hat schon ausgeführt, worauf wir hinauswollen, nämlich dass alle letzt­instanzlichen Urteile veröffentlicht werden.

Wenn ich mir Kollegen Ofenauer anhöre oder auch das, was Kollegin Karl im Aus­schuss gesagt hat, dann schwant mir schon Übles betreffend die Informationsfreiheit und das Informationsfreiheitsgesetz. Denn wenn ich höre, es gibt Urteile, die unter­schiedlich ausfallen, und nur der Oberste Gerichtshof gibt eine klare Leitlinie aus, und das könnte die Bevölkerung verwirren, wenn es unterschiedliche Urteile gibt, dann kann ich mir das weiterdenken. Dann brauchen wir keine Studien mehr zu veröffent­lichen, was im Übrigen ohnehin sehr oft nicht vom Ministerium gemacht wird, denn da


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