Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 273

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gibt es auch unterschiedliche Meinungen. Wir könnten wissenschaftliche Publikationen, die unterschiedlicher Meinung sind, nicht haben wollen, weil die Gefahr besteht, dass wir die Öffentlichkeit verwirren.

Ich glaube, dass das Informationsbedürfnis der Bevölkerung sehr groß ist und dass auch die Bevölkerung als mündiger Bürger selbst entscheiden kann, wie sie mit entsprechenden Informationen umgeht. Ich halte es für ein Gebot der Stunde und für ganz logisch, dass die österreichischen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, letztinstanzliche Entscheidungen anzuschauen, um zu wissen, was drinsteht, da sie ja auch in vielen Bereichen sehr relevant sind.

Dass in unterschiedlichen Urteilen natürlich unterschiedliche Sichtweisen sein werden, ist klar, aber damit der Bevölkerung die Möglichkeit zu nehmen, sich überhaupt Informationen zu holen, mit dieser Argumentation Transparenz zu verhindern, lässt, wie gesagt, für das Informationsfreiheitsgesetz nichts Schönes erahnen. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

23.56

Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete Mag. Becher ist die nächste Red­nerin. – Bitte.

 


23.56.31

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das RIS bietet für die Rechtsanwender einen sehr wichtigen Dienst. Es ist beim Bundeskanzleramt angesiedelt, es sind dort sieben Personen beschäftigt, zusätzlich noch zwei Halbtagskräfte, und die Texte werden in der Regel am nächsten Tag beziehungsweise auf jeden Fall innerhalb von 10 Tagen reingestellt.

Bei den Gerichten schaut das ein bisschen anders aus, da müssen die Richter selbst die Texte in das System einspeisen, das heißt, die Texte anonymisieren und eingeben. Das ist ein doch wesentlicher Aufwand.

Eine Veröffentlichungspflicht aller Urteile mit den zusätzlichen 18 Landesgerichten und 4 Oberlandesgerichten scheint uns ein sehr hoher bürokratischer Aufwand zu sein, dem ein entsprechender Nutzen für den Rechtsanwender nicht gegenübersteht. Aus dieser heutigen Sicht lehnen wir das ab, wobei aber, wenn sich die Situation verändert, sicherlich weitere Gespräche geführt werden müssen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.57


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Brückl. – Bitte.

 


23.57.59

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundes­minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Grundsätzlich braucht man sich im Zusam­menhang mit diesem Antrag nur zwei Fragen zu stellen. Die eine Frage lautet: Braucht es das, ist es notwendig? – Und die zweite Frage lautet: Wie verhält es sich mit dem Aufwand, wie schaut eine Kosten-Nutzen-Rechnung in diesem Bereich aus?

Ich darf einleitend auch noch hinzufügen: Die österreichische Justiz ist, den Bereich der Datenverarbeitung betreffend, sicherlich weltweit eines der führenden Länder. Gerichtliche Entscheidungen werden bei uns durchaus in einem ausreichenden Aus­maß der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ich erinnere nur an die bereits ange­sprochene Rechtsdatenbank, das angesprochene Rechtsinformationssystem. Ich erin­nere an unzählige Fachzeitschriften, ZVR, Notariatszeitung und so weiter. Ich erinnere


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