Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 274

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an Gesetzeskommentare, in denen ebenfalls entsprechende Entscheidungen zitiert sind.

Aber der ganz wichtige Punkt ist, dass wir in Österreich ein Rechtssystem haben, das darauf basiert, dass die Richter – und das ist gut so – frei und unabhängig entscheiden können. Es steht unser System in einem gewissen Gegensatz zum sogenannten angel­sächsischen, zum amerikanischen System, das fallbasierend ist. Das wissen Sie, Herr Kollege Scherak, ja auch. Es heißt in Ihrem Antrag:

„Rechtssprechung und Judikatur entwickeln sich immer entlang von Einzelfällen und einzelnen relevanten Urteilen. Aus diesem Grund sind alle letztinstanzlichen Entscheidungen von allgemeinem Interesse und müssen veröffentlicht werden.“

Das stimmt nur einfach für uns ins Österreich nicht. Wir haben kein fallbasiertes System. Wir haben nicht dieses  Common Law, wie es das im angelsächsischen bezie­hungsweise im amerikanischen Raum gibt, sondern bei uns basiert die Rechtsprechung sozusagen auf Logik und nicht auf Erfahrung. Das ist der ganz entscheidende Unter­schied.

Wir haben die Möglichkeit, Entscheidungen einzusehen. Kollege Ofenauer hat ja als Vorredner bereits die Zahl der Entscheidungen genannt, die Landesgerichte bei uns fällen. Das liegt in einer Größenordnung von 40 000 letztinstanzlichen Entscheidungen. Es wäre also völlig unmöglich, das alles zu veröffentlichen. Der bürokratische Aufwand stünde in keiner Relation zum Nutzen, den es dadurch tatsächlich gäbe.

Alle letztinstanzlichen Entscheidungen zu veröffentlichen, würde ja auch Massen­verfahren und Exekutionsverfahren miteinschließen. Wir wissen, im Jahr gibt es etwa 1,5 Millionen Fahrnisexekutionen beziehungsweise Forderungsexekutionen, die anfal­len. Da will ich gar nicht wissen, wie viele Kostenrekurse zustande kommen, die dann schlussendlich auch letztinstanzlich entschieden werden.

Diese Forderung aufzustellen, ist einfach das Produzieren eines bürokratischen Auf­wandes, der nicht notwendig ist, der auch nicht unserem Rechtssystem entspricht, weil wir in Österreich nicht fallorientiert entscheiden, sondern weil die Rechtssprechungs­organe ganz klar aufgrund des Gesetzes entscheiden. Stichwort: Analogie und so weiter. Es ist ganz klar ein anderes System. Daher ist es so, wie wir es jetzt haben, durchaus auch praktikabel und vernünftig.

Diesen Antrag zu unterstützen, würde daher auch bedeuten, eine erhebliche Bürokratie zu unterstützen, würde bedeuten, Kosten zu verursachen, Aufwand zu verursachen. Das hat gar nichts mit Transparenz zu tun, das möchte ich auch hier betonen. Das hat nichts mit Transparenz zu tun, sondern es geht wirklich darum, auch sparsam und effizient umzugehen. Und das funktioniert.

Zum Schluss kommend ein letzter Satz, Herr Präsident, erlauben Sie mir das: Ich würde mich sehr freuen, wenn das hier heute meine letzte Rede unter Ihrer Präsi­dent­schaft wäre, weil Sie sich hoffentlich – so wünschen wir uns das – in die Hofburg verabschieden. Alles Gute und herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

0.02


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


0.02.29

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich mache es kurz. Es wurde im Prinzip ohnehin schon alles gesagt, nur nicht von mir.

 


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