Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 64

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10.56.54

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir Freiheitliche werden der Änderung des Studien­för­derungsgesetzes 1992 zwar zustimmen, weil sie einige Verbesserungen gegenüber dem Status quo enthält, hätten uns aber weit mehr erwartet, denn die Novelle enthält nur kleine Verbesserungsschritte, die eher technischen Anpassungen entsprechen, die aber keine grundlegenden Änderungen im studentischen Förderwesen bewirken werden.

Es gibt vor allem keine Anpassung bei den Leistungs- und Förderstipendien. Aber gerade Leistungsstipendien bilden ein Gegengewicht zum wenig treffsicheren Gieß­kannenprinzip. Umso unverständlicher ist es, dass man die dafür aufgewendeten Budgetmittel seit Jahren nicht erhöht hat. Mit 9,5 Millionen € ist der Betrag, den die Bundesregierung jährlich leistungswilligen und begabten Studierenden zukommen lässt, eigentlich lächerlich gering.

Mit der vorliegenden Novelle hat man wieder eine Gelegenheit versäumt, die längst fälligen Anpassungen vorzunehmen. Wir können das nicht nachvollziehen. Ich denke, Herr Bundesminister, dass Ihnen der Leistungsgedanke nicht egal sein kann. Wie auch immer: Das Versäumnis zeigt, dass alle hehren Bekenntnisse der Bundesregierung zum Wissenschaftsstandort Österreich hohle Phrasen bleiben, denen keine adäquaten Taten folgen.

Auch unser Antrag, der Antrag der FPÖ, bezüglich der Zuverdienstberechnung hat in der gegenständlichen Novelle zum Studienförderungsgesetz leider keine Berücksich­tigung gefunden. Angesichts der angespannten sozialen Situation vieler Studierender, die auch in der jüngst vom IHS durchgeführten Erhebung zur sozialen Lage der Studierenden 2015 zum Ausdruck kommt, wäre unsere Forderung, Einkünfte in vorlesungsfreien Zeiten sowie Einkünfte in Zeiten, in denen keine Beihilfe bezogen wird, nicht zur Eigenleistung zu zählen, ein wichtiges Signal in Richtung Verbesserung der angespannten finanziellen Situation unserer zukünftigen Akademiker gewesen.

Es ist Ihnen wahrscheinlich nicht entgangen, Herr Bundesminister, dass sich gerade die Lage von Studierenden, die aus sozial schwachen Familien kommen, durch gestiegene Wohnkosten oder Heimplatzpreise massiv verschlechtert hat, sodass immer mehr von ihnen in Nebenjobs ausweichen, so ihr Leben finanzieren müssen, was wiederum zu einer Verlängerung des Studiums und zu einem späteren Einstieg ins Berufsleben führt.

Ich glaube nicht, Herr Vizekanzler, dass Sie das wollen. Aber wenn Sie das nicht wollen, dann muss man endlich für eine Anpassung der Leistungsstipendien sorgen. Die bereits erwähnten 9,5 Millionen € für leistungswillige und begabte Studierende sind mit nur 5 Prozent der Gesamtaufwendungen gedeckelt und bleiben beschämend gering.

Ein anderes Thema: Während so manche Eliten die Forderung erhoben haben und auch heute wieder erheben, Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten künftig Studienbeihilfe zur Studienvorbereitung zu gewähren, müssen sich vor allem sozial schwache Österreicher unter großen Entbehrungen einen Platz an der Universität erkämpfen, zumal auch viele Studienplätze an heimischen Universitäten von auslän­dischen Studierenden besetzt werden und heimischen Studierenden damit verloren gehen.

Wenn man schon für Internationalität und Weltoffenheit eintritt, wie wir es ja alle hier tun, und auch grenzüberschreitende Mobilität fördert, muss man auch dafür sorgen, dass Studienplätze in ausreichender Zahl bereitgestellt und vor allem ausfinanziert


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