Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 66

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studie­ren zu können, um sich ihr Studium leisten zu können. Diese Entwicklung ist nicht gut, denn das bedeutet natürlich, dass sich die Studienzeit verlängert.

Wenn man eine weitere Zahl im Zusammenhang mit der Studienförderung nennen darf: Klassische Studienbeihilfe, also das, was eigentlich gedacht war, um das Studium zu finanzieren und zu ermöglichen, beziehen nur mehr 12 Prozent aller Studierenden. Nur mehr 12 Prozent! Da muss man dann schon die Frage stellen, ob das Stipen­diensystem, wie wir es aufgesetzt haben, noch seinen Zweck, nämlich Studierenden ein Studium zu ermöglichen, erfüllt.

Ein weiterer Aspekt, den dieser Bericht gezeigt hat, ist – es wurde auch schon erwähnt –, dass die Zahl jener Studierenden, die nicht direkt nach der Schule, nach der Matura, also Anfang 20, ein Studium beginnen, immer kleiner wird und die Zahl jener Studierenden, die erst später in ihrem Leben ein Studium beginnen, steigt.

Nun ist das grundsätzlich eine gute Entwicklung im Sinne des Lifelong Learning – das wird sich auch weiter verstärken, Erwerbsbiografien werden brüchiger, es wird Phasen geben, in denen Leute wieder studieren gehen –, aber das bedeutet natürlich auch, dass wir uns anschauen müssen, ob dieses Stipendiensystem treffsicher ist. In dieser Novelle sind jetzt einige Änderungen enthalten, die Studierende über 27 betreffen, die also genau diese Gruppe adressieren. Allerdings ist dies halt nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Wir behandeln im österreichischen Stipendiensystem alle Studierenden immer noch so, als wären sie studierende Kinder und keine Erwachsenen. Das System baut auf Unterhalt, auf Familienbeihilfe bis 24 und dann Stipendium auf, und ich denke schon, dass es an der Zeit wäre, neben der notwendigen Erhöhung der Dotierung des Gesamttopfes auch zu überdenken, ob diese Struktur des Stipendienwesens tatsäch­lich noch zeitgemäß ist.

Ich möchte aber jetzt noch zu einem anderen Punkt kommen, der ebenfalls bereits erwähnt worden ist. Wir haben im Ausschuss auch einen Antrag von mir diskutiert, in dem es darum geht, eine Gesetzeslücke zu schließen. In Österreich ist das System so, dass internationale Studierende, die ein Studium beginnen wollen, aber Auflagen­prüfungen vorgeschrieben bekommen, also entweder Deutsch oder irgendwelche anderen Ergänzungsfächer, in den sogenannten Vorstudienlehrgang kommen.

Besonders betroffen davon, also die Hauptgruppe, sind Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte. Es besteht da aber ein Problem, denn wenn diese Menschen in diesem Vorstudienlehrgang sind, um sich auf das Studium vorzubereiten, haben sie keinen Anspruch auf Mindestsicherung, das heißt, sie bekommen gar kein Geld vom Staat, sie haben aber auch keinen Anspruch auf Studienbeihilfe, das heißt, sie fallen einfach durch das soziale Netz. Ich glaube, dass das keine gute Vorgangsweise ist, denn wir alle wollen natürlich, dass sich Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte weiterbilden und qualifizieren können, einen guten Einstieg auf dem Arbeitsmarkt bekommen, sich integrieren können. Da ist natürlich ein Studium eine besonders gute Maßnahme, aber wir sollten die Menschen auch dabei unterstützen.

Wir haben im Ausschuss eine ganz konkrete Gesetzesänderung vorgeschlagen. Der Antrag wurde vertagt, und zwar mit der Begründung, dass die Regierungsparteien erst prüfen wollen, ob denn eine solche Unterstützung überhaupt möglich ist. Allerdings – ich zitiere da die Parlamentskorrespondenz – hat sich Bundesminister Mitterlehner dahin gehend positiv geäußert, worüber ich mich freue: „Bundesminister Reinhold Mitterlehner brachte dem Anliegen ebenso wie die Abgeordneten Katharina Kucharowits (S) und Claudia Gamon (N) viel Sympathie entgegen“. – Es gibt da also eine Übereinstimmung zwischen Grünen, NEOS, SPÖ und ÖVP.

 


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