Unser konkreter Gesetzesantrag ist nicht angenommen worden, aber ich halte es dennoch für wichtig, da ein Zeichen zu setzen und zu zeigen, dass in diesem Bereich tatsächlich etwas geschehen soll. Ich möchte deshalb auch Ihnen, Herr Minister Mitterlehner, und der Regierung – hoffentlich – in Form einer Entschließung des Parlaments den Auftrag mitgeben, dass man in diesem Bereich etwas tut.
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Studienbeihilfe für Studierende im Vorstudienlehrgang
Die Bundesregierung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, die sich in sog. Vorstudienlehrgängen (nach § 3 Abs. 2 Z 11. OeAD-Gesetz) auf das ordentliche Studium vorbereiten und die derzeit weder Mindestsicherung erhalten noch Studienbeihilfe beantragen können, adäquate finanzielle Unterstützung erhalten.
*****
Sie sehen also, das ist jetzt kein ganz konkreter Gesetzesantrag, sondern er lässt mehr Möglichkeiten offen, eine Lösung zu finden, und ich würde mich sehr freuen, wenn wir gemeinsam die Zustimmung zumindest dieser vier Parteien erhalten könnten, um eben dieser Gruppe ein Studium zu ermöglichen. Das wäre, glaube ich, ein sehr guter und wichtiger Beitrag. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
11.08
Präsidentin Doris Bures: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Studienbeihilfe für Studierende im Vorstudienlehrgang
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1122 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird.
Begründung
Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, die in Österreich leben und ein Studium beginnen, fortsetzen und abschließen wollen und denen ihre österreichische Hochschule Ergänzungsprüfungen vorschreibt, bereiten sich darauf in sog. Vorstudienlehrgängen (Universitätslehrgänge zur Vorbereitung auf Ergänzungsprüfungen nach § 3 (2) 11. OeAD-Gesetz) vor.
Voraussetzung für den Besuch eines Vorstudienlehrgangs ist der positive Zulassungsbescheid. Bis zum Ablegen der vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen sind diese Studierenden außerordentliche Studierende.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite