Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 67

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Unser konkreter Gesetzesantrag ist nicht angenommen worden, aber ich halte es dennoch für wichtig, da ein Zeichen zu setzen und zu zeigen, dass in diesem Bereich tatsächlich etwas geschehen soll. Ich möchte deshalb auch Ihnen, Herr Minister Mitterlehner, und der Regierung – hoffentlich – in Form einer Entschließung des Parla­ments den Auftrag mitgeben, dass man in diesem Bereich etwas tut.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Studienbeihilfe für Studierende im Vorstudienlehrgang

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, die sich in sog. Vorstudienlehrgängen (nach § 3 Abs. 2 Z 11. OeAD-Gesetz) auf das ordentliche Studium vorbereiten und die derzeit weder Mindestsicherung erhalten noch Studienbeihilfe beantragen können, adäquate finan­zielle Unterstützung erhalten.

*****

Sie sehen also, das ist jetzt kein ganz konkreter Gesetzesantrag, sondern er lässt mehr Möglichkeiten offen, eine Lösung zu finden, und ich würde mich sehr freuen, wenn wir gemeinsam die Zustimmung zumindest dieser vier Parteien erhalten könnten, um eben dieser Gruppe ein Studium zu ermöglichen. Das wäre, glaube ich, ein sehr guter und wichtiger Beitrag. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.08


Präsidentin Doris Bures: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist aus­reichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Studienbeihilfe für Studierende im Vorstudienlehrgang

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1122 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studien­för­de­rungsgesetz 1992 geändert wird.

Begründung

Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, die in Österreich leben und ein Studium beginnen, fortsetzen und abschließen wollen und denen ihre österreichische Hochschule Ergänzungsprüfungen vorschreibt, bereiten sich darauf in sog. Vorstudien­lehrgängen (Universitätslehrgänge zur Vorbereitung auf Ergänzungsprüfun­gen nach § 3 (2) 11. OeAD-Gesetz) vor.

Voraussetzung für den Besuch eines Vorstudienlehrgangs ist der positive Zulassungs­bescheid. Bis zum Ablegen der vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen sind diese Studierenden außerordentliche Studierende.

 


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