Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 68

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Als Studierende haben sie keinen Anspruch auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) (Thomas G. Lang: Gesetzliche Grundlagen zu Flüchtlingen und Studium. Gut­gemeinte Angebote treffen auf die Tücken der österreichischen Gesetzeslage, in: OEAD-News Nr. 1/98, Oktober 2015, S. 42). Andererseits können sie als außerordent­liche Studierende auch keine Studienbeihilfe beantragen, da diese ordentlichen Studie­renden vorbehalten ist.

Das Ziel der österreichischen Studienförderung und damit des Studienförde­rungsgeset­zes ist dort einzugreifen, wo weder die Eltern noch die/der Studie­ren­de selbst in der Lage sind, aus eigenen Mitteln die mit einem Studium ver­bun­de­nen Kosten zu tragen (vgl. Website der Studienbeihilfenbehörde: https://www.stipendium.at/studienfoerderung/studienbeihilfe/ (Zugriff am 14. 4. 2016)).

Wenn sich Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte im Vorstudienlehrgang nicht voll auf ihr Studium konzentrieren können, sondern ein Gutteil ihrer Auf­merk­samkeit dem Bestreiten ihres Lebensunterhalts widmen müssen, leidet der Studien­erfolg (Thomas G. Lang a.a.O.). Das widerspricht dem Ziel der österreichischen Studienförderung, den Abschluss eines zielstrebig betriebenen Studiums zu fördern (Website der Studienbeihilfenbehörde a.a.O.).

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert sicherzustellen, dass Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, die sich in sog. Vorstudienlehrgängen (nach § 3 Abs 2 11. OeAD-Gesetz) auf das ordentliche Studium vorbereiten und die derzeit weder Mindestsicherung erhalten noch Studienbeihilfe beantragen können, adäquate finan­zielle Unterstützung erhalten.“

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Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.

 


11.09.04

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger auf der Besuchergalerie! Die Studienbeihilfe sollte den Zweck haben, auch Studierenden, die aus bildungsfernen sozialen Schichten kommen, ein Studium zu ermöglichen, wie es Frau Kollegin Maurer auch schon richtig gesagt hat.

Diese Novelle hat das System in die Richtung ausgeweitet, dass wir jetzt auch atypische Lebensläufe berücksichtigen, nämlich wenn man eben nicht direkt nach der Matura an die Uni geht. Das ist extrem wichtig, und ich finde diese Novelle daher auch sehr gut.

Wir sollten diese Gelegenheit jedoch nutzen, um uns einmal grundsätzlich anzu­schauen, ob dieses Gesetz und unser Studienförderungssystem den ursprünglichen Zweck überhaupt noch erfüllen können. Die Studierenden-Sozialerhebung – und die ist in diesem Bereich wirklich unsere wichtigste Quelle; an dieser Stelle sollten auch die Studienautoren gelobt werden, weil sie wirklich gute Arbeit leisten – hat vor allem einen Trend unterstrichen, nämlich dass die Bezugsquote kontinuierlich sinkt: Im Som­mersemester 2009 waren es 18 Prozent der Studierenden, im Sommersemester 2015 nur noch 12 Prozent.

 


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