Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 72

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niedrig, deswegen müssen …!) Daher haben wir genau auf dieser Basis auch das System weiterentwickelt.

Wir haben im Jahr 2014 vor allem für die Zielgruppe derer, die Betreuungsnot­wendig­keiten haben, die Beihilfemöglichkeit erhöht und damit auch die Treffsicherheit ver­stärkt und haben uns jetzt, im Jahr 2016, vor allem auf die Zielgruppe der älteren Studierenden konzentriert. Warum? – Weil gerade im Altersbereich ab 27 Jahren dann auch Sozialversicherungs-, Mitversicherungs- und andere Probleme für die Studie­renden auftreten.

Die Novelle richtet sich daher genau – das ist schon mehrfach angesprochen worden – an die Zielgruppe der Älteren; das sind nicht Studierende, die lange Zeit studieren, sondern eben ältere, berufstätige Studierende. Da gibt es einen Alterszuschlag für Studierende im Altersbereich ab 27 Jahren, Verbesserungen auch für diejenigen, die noch bei den Eltern wohnen, kulantere Regelungen, was die Rückzahlung von Studienbeihilfen anbelangt, sowie Verbesserungen, was die Wegzeitendarstellung und ‑berechnung betrifft.

Noch wenig erwähnt worden ist, dass wir einen weiteren schönen Erfolg haben, nämlich die Anerkennung sozialen Engagements. Das Ehrenamt ist jetzt das erste Mal praktisch im Gesetz in diesem Bereich entsprechend abgebildet und wird, was die vierjährige Selbsterhalterzeit anbelangt, mit dem Präsenz- und Zivildienst gleichge­stellt. Ich sehe das als ganz wichtigen Erfolg, auch für das Ehrenamt, das wir in verschiedenen Sonntagsreden immer wieder forcieren.

Abschließend, meine Damen und Herren – es wurde bereits angesprochen –: Ja, wir brauchen auch eine generelle Erhöhung der Beihilfen. Wir werden uns im Rahmen der nächsten Budgetverhandlungen mit dem Finanzminister diesbezüglich intensiv auseinandersetzen. Wir glauben, dass wir mit 25 Millionen € doch einen entsprechen­den Ruck nach oben erreichen. Wir wenden insgesamt etwa 190 Millionen € aus dem Budgetbereich für derartige Beihilfen auf, das wäre dann eine Erhöhung von mehr als 10 Prozent. So weit ist es noch nicht, aber die Bemühungen laufen in diese Richtung.

Was den Entschließungsantrag anbelangt: Wir prüfen das ohnedies und brauchen da nicht die Unterstützung durch den Antrag; das haben wir im Ausschuss schon angekündigt. Daher ist das aus meiner Sicht eigentlich nicht notwendig oder gegen­standslos. Aber es ist Ihre Angelegenheit, darüber zu befinden. (Abg. Maurer: Dann spricht ja nichts dagegen, ihn einfach zu beschließen!)

In diesem Sinn, meine Damen und Herren, danke ich – ich gehe davon aus, dass wie im Ausschuss auch hier der Beschluss einstimmig erfolgt –; ich denke, dass es sich um eine sehr, sehr wichtige Verbesserung für alle Studierenden in diesen Bereichen handelt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.25


Präsidentin Doris Bures: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Himmelbauer. – Bitte.

 


11.25.29

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Vize­kanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es uns heute bei dieser Novelle? – Es geht uns darum, systematisch Maßnahmen zu setzen, um die finanzielle Situation von Studierenden zu verbessern; systematisch deshalb, weil seit 2014 Schritt für Schritt mit Fokus auf bestimmte Personengruppen – beispielsweise Studierende mit Kindern oder Studierende aus kinderreichen Familien – das Studienförderungsgesetz angepasst wurde.

 


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