Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 194

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Es ist aber nun einmal so, dass tatsächlich knapp jede zweite Ehe geschieden wird, dass Ehen bekanntermaßen auch kinderreich sein können und dass Ehen eben nicht erst nach dem Auslaufen des Kinderbetreuungsgelds geschieden werden, sondern mitunter auch davor. Konkret leben 10 Prozent der unter Dreijährigen in einem AlleinerzieherInnenhaushalt; die Alleinerzieher, also die männlichen, machen da nur 5 Prozent aus.

Was ist das Problem an der Sache? – Wir haben in der Reform nicht die Möglichkeit gesehen, dass Männer, trotzdem sie sich scheiden lassen, auch weiter in Verant­wortung sind. Das wäre eine große Möglichkeit, auf der einen Seite die Vater-Kind-Beziehung – in seltenen Fällen die Mutter-Kind-Beziehung – zu stärken, auf der anderen Seite aber auch, die Alleinerzieherin im Haushalt des Kindes durch zeitliche Ressourcen und sonstiges besser zu entlasten. Das ist nicht geschehen.

Der nächste Punkt ist, dass im Gesetz auch vorgesehen wird, dass bei den Pen­sionsbeiträgen, die berechnet werden, automatisch die Mutter herangezogen wird. Es gibt aber tatsächlich eben auch Väter, die Kinder aufziehen. Es gibt Familien, in denen es nur zwei Väter gibt, bei denen die Frage dann ganz spannend ist: Wer ist die Mutter? Und es gibt Familien, in denen es nur zwei Mütter gibt, da ist dann auch die Frage: Wer ist die Mutter?

Das heißt, weder die großen gesellschaftlichen Probleme, die Existenzen gefährden, die uns viel Geld kosten, noch die modernen Familienformen wurden ausreichend berücksichtigt. Das Glas ist entweder halb voll oder halb leer. Aus unserer Sicht ist ein wichtiger Punkt, dass man beim Kinderbetreuungsgeld den gemeinsamen Haushalt herausnimmt.

Daher möchte ich jetzt folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Kinderbetreuungsgeld- und Karenzanspruchs ohne gemeinsamen Haushalt

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Familie und Jugend, wird aufgefordert dem Nationalrat bis Ende des Jahres 2016 mögliche Lösungs­vorschläge vorzulegen, die Möglichkeiten und damit verbundene zu schaffende und zu berücksichtigende Rahmenbedingungen aufzeigen, wie ein Kinderbetreuungsgeld- und Karenzanspruch auch ohne gemeinsamen Haushalt ermöglicht werden kann. Die aufgezeigten Möglichkeiten sollen als Grundlage für einen Beschluss des Nationalrates dienen, um die notwendige Voraussetzung eines gemeinsamen Haushaltes für einen Kinderbetreuungsgeld- und Karenzanspruch zu novellieren.“

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Meine Damen und Herren, das ist der einfachste und harmloseste von allen Vor­schlägen, den wir hier zur Optimierung dieser Reform einbringen können. Sollten wir hier heute eine Mehrheit für diesen Antrag erhalten, werden wir der Reform zustimmen. Wenn auch diese einfache und tatsächlich nicht sehr harte Forderung nicht umgesetzt werden kann, dann ist das Glas eindeutig mehr als halb leer. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

18.08

 


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