Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Abgeordnetem Pock eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen
betreffend Schaffung eines Kinderbetreuungsgeld- und Karenzanspruchs ohne gemeinsamen Haushalt
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (1110 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz über die Gewährung eines Bonus für Väter während der Familienzeit (Familien-zeitbonusgesetz – FamZeitbG) erlassen wird sowie das Kinderbetreuungsgeld-gesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozial-versicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Allgemeine Pensionsgesetz geändert werden (1154 d.B.) – TOP 5
Mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeld-Kontos und des Familienzeitbonus wird abermals in der Familienpolitik auf die Realität von tausenden Familien keine Rücksicht genommen und tausende Elternteile – größtenteils Väter – von der Beteiligung an der Kindererziehung und damit der Übernahme und besseren Aufteilung der Verantwortung gegenüber von eigenen Kindern ausgeschlossen. Problematisch bleibt nämlich weiterhin, dass für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld, für die Inanspruchnahme des Familienzeitbonus und auch für einen Karenzanspruch ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind vorliegen muss.
Gerade in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten haben sich gewisse neue Familienkonstellationen herausgebildet und verfestigt. Laut Statistiken des ÖIF (Österreichisches Institut für Familienforschung) leben rund 10% aller Kinder unter drei Jahren in einem Alleinerzieher-Haushalt (zu über 95% ist die Alleinerzieherin weiblich). Ein Alleinerzieher-Haushalt muss aber nicht explizit bedeuten, dass sich der Vater nicht an der Kinderbetreuung beteiligen möchte, sondern lediglich, dass kein gemeinsamer Haushalt zwischen Mutter, Kind UND Vater vorliegt. Gesetzlich wird aber weder im Familienrecht, noch bei der sozial- und arbeitsrechtlichen Absicherung von Eltern auf solche Konstellationen Rücksicht genommen. Diese gesetzliche Formulierung führt unausweichlich dazu, dass sich tausende Väter von vornherein nicht an der Kinderbetreuung beteiligen können.
Auch aus frauenpolitischer Sicht wäre die bereitere Einbindung von Vätern, die mit der Mutter in keinem gemeinsamen Haushalt leben, zu begrüßen. Denn mit den gegenwärtigen Regelungen werden diese Mütter dazu gezwungen die Betreuungsarbeit ganz alleine erbringen, da von Seiten des Vaters keine Möglichkeit besteht sich sinnvoll zu einzubringen. Gerade dadurch werden alleinerziehende Mütter nochmals schlechter gestellt, sowohl am Arbeitsmarkt, als auch langfristig in Bezug auf ihre sozialrechtliche Absicherung. Eine verbesserte Einbindung von Vätern bei getrenntlebenden Eltern kann auch einen wesentlichen Beitrag leisten, dass Alleinerzieherinnen eine zusätzliche Möglichkeit erhalten entlastet zu werden.
Eine relativ einfache Lösung würde die Schaffung von Doppelresidenzmodellen mit sich bringen. Doch dabei müssen auch viele weitere Aspekte beachtet werden. Es sollten deshalb auch andere Möglichkeiten beachtet werden, wie eine leichtere Beteili-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite