Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 196

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gung von Vätern bzw. Eltern die nicht mit ihren Kindern in einem Haushalt leben, ermöglicht werden kann. Gerade im Bereich der Elternteilzeit wurde hier eine Möglichkeit geschaffen, dass auch ohne gemeinsamen Haushalt ein Anspruch auf Elternteilzeit besteht, sofern eine Obsorge nach den §§ 177 Abs. 4 oder 179 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs gegeben ist. Es wäre also grundsätzlich mög­lich entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Realitäten der Familien gerecht werden. Welche Rahmenbedingungen möglich sind und welche einerseits der Lebensrealität der Familien und andererseits auch den Bedürfnissen der Kinder entsprechen, sollten im Nationalrat bereiter diskutiert werden, damit hier eine Lösung gefunden werden kann.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Familie und Jugend, wird aufgefordert dem Nationalrat bis Ende des Jahres 2016 mögliche Lösungsvor-schläge vorzulegen, die Möglichkeiten und damit verbundene zu schaffende und zu berücksichtigende Rahmenbedingungen aufzeigen, wie ein Kinderbetreuungsgeld- und Karenzanspruch auch ohne gemeinsamen Haushalt ermöglicht werden kann. Die aufgezeigten Möglichkeiten sollen als Grundlage für einen Beschluss des Nationalrates dienen, um die notwendige Voraussetzung eines gemeinsamen Haushaltes für einen Kinderbetreuungsgeld- und Karenzanspruch zu novellieren."

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Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.

 


18.08.48

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! (Der Redner stellt eine Tafel mit dem Bild eines lächelnden Buben in Tracht auf einer grünen Wiese vor sich auf das Rednerpult.) Frau Minister! Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher vor den Fernsehgeräten und auf der Galerie! Ja, wir stimmen diesem Gesetz zu, und zwar deshalb, weil wir jede Verbesserung, die den Familien und der Jugend und den Kindern zugutekommt, unterstützen. Der Begrün­dung der Kollegin Kitzmüller kann ich sehr viel abgewinnen, weil in der Vergangenheit sehr viel besprochen und wenig umgesetzt wurde.

Bei dieser Gelegenheit darf ich allen Erziehenden, Vätern, Müttern, in Partnerschaft oder alleinerziehend, aufrichtigen Dank aussprechen, weil diese Leistung unersetzbar ist, weil dieses persönliche Engagement unbezahlbar ist. Das, was da für die Zukunft unserer Gesellschaft geleistet wird, muss viel mehr wertgeschätzt werden. (Beifall beim Team Stronach, bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Doppler.)

Ich darf auch darauf hinweisen, da sich vielleicht manche Kolleginnen und Kollegen gefragt haben, warum ich diese Tafel mitnehme: weil ich in den Mittelpunkt meiner Arbeit, unserer Arbeit hier in diesem Haus dieses zuversichtliche Lächeln, diese Fröhlichkeit eines Kindes stellen möchte. Dieser Glanz, diese Hoffnung in den Augen, das muss, glaube ich, uns ein Auftrag sein für die Arbeit, für die Zukunft, und wir müssen heute alles unternehmen, bei vielen Thematiken, die wir schon diskutiert haben – vom ländlichen Raum, von den Problemen in der Wirtschaft, im Tourismus –,


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