Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 205

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Kinderbetreuungsgeldkonto weiterhin vorsieht, dass der Bezug von Kinderbetreuungs­geld auch künftig mehr als 24 Monate möglich sein soll. Damit setzt die Regierung finanzielle Anreize, die dazu führen, dass langfristig die Situation von diesen Personen – meist Frauen – weiter verschlechtert wird und die Erwerbschancen wesentlich einschränkt werden.

Ad I.

Die Gesamtdauer, die ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld beziehen kann, wird auf 731 Tage und damit auf zwei Jahre (bzw. 24 Monate) beschränkt.

Ad II. + III.

Da die Regierungsvorlage darauf aufbaut 20 Prozent der Kinderbetreuungsgeld­be­zugszeiten für den zweiten Elternteil exklusiv zu reservieren, ist auch die Gesamtzeit des Kinderbetreuungsgeldbezuges auf 914 Tage zu beschränken, was 30 Monaten entspricht. Den gleichen Hintergrund hat die Änderung der Bezugszeiten, die im einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld für den zweiten Elternteil exklusiv reserviert sind, weshalb sich dort die Anspruchsdauer an der minimalen Anspruchs­dauer des Kinderbetreuungsgeldkontos orientiert, und die damit auf höchstens 457 Tage angehoben wird, falls beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld beziehen, wovon 92 Tage exklusiv auf den zweiten Elternteil entfallen.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Prinz zu Wort gemel­det. – Bitte.

 


18.24.22

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Meine Damen und Herren! Der heutige Beschluss zum Kinderbetreuungs­geld­konto unterstreicht meiner Meinung nach die grundsätzlich positive Weiterentwicklung in diesem Bereich. Die Familienleistungen in Österreich sind ja auf sehr hohem Niveau, und wer aus Österreich ein bisschen über den Zaun hinausblickt und dann immer noch jammert, dem darf man schon ins Stammbuch schreiben, dass er auf sehr hohem Niveau jammert. Das gilt auch für große Teile der Opposition, ebenso für den Präsidenten des Katholischen Familienverbandes.

Ich darf einige dieser Leistungen in Erinnerung rufen: Beispielsweise geben wir in Österreich mehr als 8 Milliarden € an Unterstützungen für die Familien aus, allein das Kinderbetreuungsgeld macht mehr als 1,2 Milliarden € davon aus, und dabei sind steuerliche Maßnahmen noch ausgenommen. Erhöhung der Familienbeihilfe in drei Schritten seit 2014: mehr als 800 Millionen €. Denken wir an die Verdoppelung des Kinderabsetzbetrages von 220 auf 440 €; denken wir an die entsprechenden finanziel­len Unterstützungen beim Ausbau der Kinderbetreuung, denken wir an den Gratis­kindergarten: Ein Jahr kostet 70 Millionen €! Diese Liste ließe sich noch fortsetzen.

Ich glaube schon, dass man festhalten darf: Immer höhere Ausgaben, das klingt zwar verlockend, ist aber nicht immer möglich und auch nicht immer klug. Die Interessen der Kinder sollten wir in den Mittelpunkt stellen. Wie sieht es dabei aber in der Realität aus? Haben wir auch schon manchmal darüber nachgedacht, wie es ist – nicht nur in der großen Stadt, manchmal auch schon am Lande –, wenn die Kinder am Nachmittag spielen und es nicht die eigenen Enkelkinder sind, ob wir da nicht relativ schnell rufen: Ruhe da!? Auch über diese Dinge sollten wir manchmal nachdenken.

Familienfreundlichkeit entsteht nicht durch Gesetze. Sie entsteht in erster Linie durch gegenseitigen Respekt und durch das Verstehen der Bedürfnisse der Kinder. Ver-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite