Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 209

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Was schon richtig ist, da muss ich zustimmen: Es war auch unser Anliegen, dass es für diese Zeit einen ausdrücklichen Kündigungsschutz und selbstverständlich auch einen arbeitsrechtlichen Rechtsanspruch geben soll. – Das war so nicht zu erreichen, aber trotz allem gibt es einen Motivkündigungsschutz laut Gleichbehandlungsgesetz. Es steht zudem eine Evaluierung an, man wird also in der Zukunft sehen, ob diese Väterbeteiligung entsprechend wachsen und sich erhöhen wird, so, wie wir uns das wünschen, oder nicht, und für diesen Fall braucht es auch die entsprechenden Änderungen, was den Kündigungsschutz oder den Rechtsanspruch betrifft.

Ich möchte noch zu einem weiteren Punkt kommen, der noch nicht erwähnt worden ist, aber mir besonders wichtig ist: Bei den bisherigen Pauschalvarianten, die ja, wie bereits gesagt, kaum individuell anpassbar und wenig flexibel waren, hat es auch den Nachteil gegeben, dass bei einer Änderung des Lebensverhältnisses – unter anderem bei einem frühzeitigen Einstieg ins Berufsleben oder eventuell der Geburt eines weiteren Kindes – genau dieser Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für die Monate, wo das Kind dann geboren war, wo man wieder in den Beruf eingestiegen ist, einfach verloren gegangen ist. Das wird jetzt nicht mehr der Fall sein. Es gibt jetzt eine fixe finanzielle Unterstützung, und genau die bleibt auch erhalten, weil es bis kurz vor Schluss möglich ist, genau diese Variante des Kinderbetreuungsgeldes zu wechseln, um dadurch eben auch keinen finanziellen Verluste zu erleiden.

Was ebenfalls oft kritisiert wurde, auch von Kollegin Schwentner, ist, dass man von diesen starren Rollenbildern nicht abkommt – ich bin aber schon der Überzeugung, dass man da einen großen Schritt gemacht hat: Die Partnerschaftlichkeit ist drinnen, wie schon erwähnt wurde und wie wir gehört haben, ebenso, und auch das ist ganz wichtig, Adoptivfamilien, gleichgeschlechtliche Paare. Das heißt, es gibt dieselben Bedingungen für egal welche Familienzusammensetzung. Das halte ich für einen großen Schritt, für einen Schritt in Richtung Gleichberechtigung. (Zwischenruf der Abg. Schwentner.) Ich möchte deshalb noch einmal unterstreichen, wie wichtig mir das ist.

Alles in allem sehe ich die neue Regelung als einen sehr großen Erfolg für unsere Familien. Es wird flexibler, es können jetzt Vater und Mutter oder Partner sagen: Wie wollen wir uns das aufteilen, wie passt das ins berufliche Leben hinein, wann gehe ich in Karenz, wann nicht? Das ist jetzt einfach viel flexibler möglich, und deshalb bitte ich auch um Unterstützung. Es ist trotz der Kritikpunkte, die auch gekommen sind, eine erhebliche Verbesserung.

Auch wenn man es nicht revolutionär nennen will: Allein wenn man den 1 000-€-Bonus sieht, wenn man es partnerschaftlich aufteilt – fifty-fifty oder 60 : 40, wie auch immer –, so ist das ein großer Sprung. Man kann es nicht mit Zwang machen, es gibt am Land die Kinderbetreuungsmöglichkeiten nicht in einem Ausmaß, dass man einfach sagen kann: Okay, es wird jetzt fifty-fifty vorgeschrieben!, aber ich sehe den 1 000-€-Bonus dafür, dass ich mir die Kinderbetreuung partnerschaftlich aufteile, als einen großen Sprung. Ich bitte wirklich um Unterstützung. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.39


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Nachbaur. – Bitte.


18.40.01

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Steuerzahler! Es ist erfreulich, dass Ministerin Karmasin und ihr Team es geschafft haben, eine neue Familienzeitregelung zu gestalten. Als liberaler Mensch begrüße ich dabei insbe­sondere die Wahlfreiheit. Kinder zu kriegen und vor allem Kinder großzuziehen ist in


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