Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 243

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ten­geht, damit wir diese Länder, die wirklich einen Aufschwung haben, hier begleiten und natürlich auch an ihrer Entwicklung mitteilhaben können. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

20.42


Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill ist die Nächste. – Bitte.

 


20.42.45

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, das Abkommen soll eine verbesserte Rechtsgrundlage für die Beziehungen zwischen der EU und der Mongolei darstellen. Das Abkommen ist prinzipiell zu begrüßen und in weiten Teilen auch positiv zu bewerten. Es geht um nachhaltige Entwicklung, wir haben es gerade gehört, es geht darum, dass die Menschenrechte in der Mongolei weiterhin gewahrt und auch die wirtschaftlichen Beziehungen gut ausgebaut werden.

Es scheint aber wichtig zu sein, auf den einen oder anderen Artikel genauer einzu­gehen. Im Artikel 2 findet sich in diesem Abkommen unter „Ziele der Zusammenarbeit“ nicht nur, dass ein umfassender Dialog geführt werden soll, sondern auch, dass Anstrengungen mit dem Ziel unternommen werden sollen, in den Bereichen Recht, Freiheit, Sicherheit, wie schon gehört, einschließlich der Themen Rechtsstaatlichkeit, rechtliche Zusammenarbeit, Datenschutz, Migration, Schleusung und Menschenhan­del, zusammenzuarbeiten.

Im Artikel 31 findet sich dann die „Zusammenarbeit im Bereich der Migration“. Da geht es ganz klar um Rückübernahmeabkommen, da geht es ganz klar um die Feststellung der Staatsangehörigkeit und die Unterstützung der Mongolei, und es geht darum, dass die Europäische Union in diesen Bereichen finanzielle Hilfe bei der Umsetzung leisten soll.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die EU hat insgesamt mit 17 Ländern Rück­übernahmeabkommen, und Österreich selbst hat noch einmal bilaterale Abkommen mit 22 weiteren Ländern. – So weit einmal zu den Fakten.

Es ist aber Tatsache, dass Rückübernahmeabkommen – das wird ja jetzt viel und groß diskutiert – nur dann wirklich funktionieren, wenn tatsächlich Kooperationsbereitschaft in den Herkunftsländern besteht.

Was passiert jetzt in Österreich? Die Rufe werden immer lauter, dass es Konse­quen­zen für jene Länder geben soll, die solche Rückübernahmeabkommen und die Rück­übernahmepolitik der Europäischen Union und auch Österreichs, wie sie gewünscht ist, nicht umsetzen. Es wird nicht darüber nachgedacht, wie auch die Vorredner schon gesagt haben, tatsächlich wirtschaftliche Anreize für jene Länder zu setzen, die eigent­lich solche Abkommen schließen sollten. Es wird nicht darüber nachgedacht, faire handelspolitische Akzente zu setzen, und es wird auch nicht darüber nachgedacht, Verbesserungen für die Menschen vor Ort zu forcieren.

Ganz im Gegenteil: Es wird darüber nachgedacht, ob nicht die einzige finanzielle Unterstützung, nämlich über die Entwicklungszusammenarbeit, gekürzt, gestrichen oder ausgesetzt werden soll. Diese Unterstützungsleistung auszusetzen – Herr Minister, das wissen Sie, und das haben wir schon öfter diskutiert – ist ganz klar ein falscher Weg, weil Entwicklungszusammenarbeit nicht nur für Armutsbekämpfung da ist, sondern in erster Linie auch nachhaltige Projekte vor Ort unterstützen soll.

Viele Länder, mit denen im Rahmen der Rückübernahmepolitik zusammengearbeitet werden soll, beziehen gar keine Entwicklungszusammenarbeitsgelder. Das heißt, das Bild des Damoklesschwerts, das über diesen Ländern hängt, wäre hier gar nicht


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