Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll134. Sitzung / Seite 18

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

stellen, meistens Auskunft geben kann, ohne dass ich die Fragen vorher erhalten ha­be. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zur Frage der Leistungsgerechtigkeit: Ja, es stimmt. Ich glaube, eines der größten Man­kos im derzeitigen Gesundheitssystem ist, dass die Leistungen nicht für alle gleich sind, sondern davon abhängen, bei welcher Versicherung man ist und wo man wohnt. Das muss man auch sagen.

Was man aber, glaube ich, auch nicht vergessen darf, ist, dass ein Großteil der Leis­tungen für jeden gleich ist, nämlich dann, wenn es wirklich ernst wird. Wenn man nach einem Unfall versorgt wird, wenn Diabetes behandelt wird, wenn jemand ein neues Herz bekommt, dann sind die Leistungen völlig unabhängig von der jeweiligen Versicherung.

Die Unterschiede manifestieren sich jedoch bei Dingen, die die Menschen einfach stö­ren: Die Unterschiede zwischen Wien und Niederösterreich im Bereich von Windeln und Inkontinenzprodukten für ältere Menschen sind zum Beispiel schwer erklärbar. Ein Groß­teil des Leistungskatalogs ist gleich, und ein geringer Teil, der die Menschen aber sehr stört, ist ungleich. Das Prinzip „gleiche Beiträge für gleiche Leistungen“ wäre das, wo ich gerne hinkommen würde.

Sie wissen, dass die Versichertengemeinschaften total unterschiedlich sind. Ich habe schon die Frage der Teilzeitbeschäftigung und das Thema Großstadt erwähnt. Es be­stehen also auch Unterschiede in den „Einnahmequellen“ – unter Anführungszeichen – der Krankenkassen. Wir versuchen, einen Ausgleich zwischen den Krankenkassen zu schaffen, da gibt es immer wieder Ideen, aber Sie können sich vorstellen, dass es nicht einfach ist.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Unbestritten, Frau Ministerin, könnten Sie die Fragen auch souverän beantworten, ohne dass sie zwei Tage vorher einge­reicht würden.

Die verschiedenen Leistungen hängen, wie Sie auch andeuten, damit zusammen, dass die Versichertengemeinschaften unterschiedlich sind. Alle Arbeitslosen, alle Mindestsi­cherungsbezieher sind bei den Gebietskrankenkassen, während andere Kassen wie die Beamtenversicherungsanstalt, aber auch die verschiedenen KFAs besonders güns­tige Risikogruppen genießen und darum auch großzügigere Leistungen bieten können. Die KFAs gehören nicht einmal zum Hauptverband.

Welche Schritte sehen Sie, um alle österreichischen Versicherten in den Hauptverband und ins ELGA-System zu bekommen?

 


Präsidentin Doris Bures: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Die KFAs haben dann natürlich auch wenig Anspruch auf Zahlungen, die über den Hauptverband lau­fen. Die KFAs klagen zum Beispiel ganz massiv, dass sie in der Frage der Zahnspan­genfinanzierung nicht mit drin sind oder dass sie nicht davon profitieren und nicht par­tizipieren, wenn wir einen Pharma-Rahmenvertrag ausverhandeln. Das heißt, der Vor­teil für die KFAs, den Sie erwähnt haben – Sie sagen, sie sind nicht im Hauptverband –, ist durchaus auch ein Nachteil hinsichtlich des Geldes.

Bei der Frage der Versicherten war der größte Einschnitt für die Gebietskrankenkas­sen – Sie erinnern sich –, dass man die Vertragsbediensteten – ein gutes „Patienten­gut“, wenn man das so sagen darf, Menschen, die sicher beschäftigt sind, die meistens auch noch jung sind – aus den Gebietskrankenkassen herausgenommen und sie zur BVA, also zur Beamtenversicherung, gegeben hat. Es ist schwierig, da einen Ausgleich zu schaffen. Ein Versuch wäre, sie wieder zurückzuholen; das werden wir aber nicht


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite