dass sie auch verständlich sind. Mir ist nämlich aufgefallen, dass durchaus respektable Juristen, und ich zähle auch meinen Vorrednern dazu, einschließlich mir, wirklich Schwierigkeiten mit dem Verständnis dieses Gesetzes gehabt haben, das auf der Rechtssprache der Verordnungen der Europäischen Union fußt, an die man sich dann sprachlich angleichen will – und dann funktioniert das nicht mehr. Ich appelliere wirklich an alle – an alle! – Ministerien, die Gesetze wieder verständlicher zu machen, die Gesetze für den Anwender verständlicher zu machen, damit man nicht drei Juristen braucht, um den Sinn und Zweck eines Gesetze zu verstehen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)
Für uns Abgeordnete wäre es auch leichter, wenn wir eine derartige Sprache vereinheitlichen und wirksam machen könnten. Das ist ein Appell, da es in den letzten Monaten öfter vorgekommen ist, dass man die Texte so verfasst hat, dass sie fast unverständlich sind.
In diesem Sinne glaube ich trotzdem, dass dies als Gesetz ein guter Ansatz und eine gute Umsetzung der Richtlinie ist und letztendlich dem Verbraucher nützen wird. (Beifall bei der SPÖ.)
11.05
Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Staatssekretärin Mag. Duzdar. – Bitte.
11.05
Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Mag. Muna Duzdar: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hochgeschätzte Abgeordnete! Als Staatssekretärin für Digitalisierung darf ich in aller Kürze die nationale Umsetzung des eIDAS-Paketes vorstellen. Es geht in der Tat darum, diese EU-Verordnung umzusetzen. In Wirklichkeit ist das eine unmittelbare Anwendung, aber da bedarf es legistischer Anpassungen.
Es liegen Ihnen das Signatur- und Vertrauensdienstegesetz als neues Gesetz sowie eine Novellierung des E-Government-Gesetzes vor. Im Wesentlichen geht es darum, dass erstmals EU-weit elektronische Unterschriften gegenseitig anerkannt werden. Das heißt für Österreich, dass die elektronische Handysignatur europaweit anerkannt wird. Das, denke ich mir, ist gut, vor allem, wenn man sich auch die Zahlen anschaut. Es geht dabei um die Schaffung von mehr Rechtssicherheit, es geht dabei um die Erhöhung der Effektivität im elektronischen Geschäftsverkehr.
Das Zweite, das mir wesentlich erscheint, ist, zu erwähnen, dass es mit dieser Beschlussfassung im Konsumentenschutzbereich eine Verbesserung geben wird. Es darf in Hinkunft nicht mehr so sein, dass Unternehmer und Unternehmerinnen in versteckten Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen den Ausschluss der elektronischen Signatur vorsehen. Natürlich dürfen sie das weiterhin auf einer vertraglichen Basis, aber nicht mehr in versteckten Klausen.
Das Dritte, das mir auch noch wichtig erscheint, ist, dass mit der E-Government-Novelle nach dem Grundsatz der einmaligen Erfassung – nach dem Once-only-Prinzip – Behörden, die Dokumente von Bürgern und Bürgerinnen einfordern und verlangen, das nicht mehr mehrfach und mehrmals tun dürfen, sondern in den bestehenden Registern nachzuschauen haben. Auch das ist, denke ich, eine gute und wesentliche Vereinfachung und Verbesserung für die Bürger und Bürgerinnen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.07
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.
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