Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll134. Sitzung / Seite 50

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Es gilt daher, einen sicheren und pragmatischen Zugang zu diesem Thema in Zeiten des digitalen Wandels zu finden, und ich glaube, dass wir da auf einem sehr guten Weg sind.

Es werden immer mehr Geschäfte zwischen Unternehmen und Unternehmen, zwi­schen Bürgern und Behörden, zwischen Konsumenten und Unternehmen auf digitalem Weg geschlossen. 660 000 Bürger in Österreich haben eine Handysignatur und nützen sie. Aber die Frage, die sich uns allen stellt, ist: Kann ich noch darauf vertrauen, dass jene Personen, die zeichnen, auch die Personen sind, die tatsächlich dieses Geschäft abschließen? – Ich meine, da ist es mit der Umsetzung der EU-Richtlinie wiederum ge­lungen, einen Schritt weiter zu gehen auf dem Weg zum sicheren digitalen Zeichnen und zum sicheren digitalen Geschäftemachen.

Wechselseitige Anerkennung in der EU als erster Teil der Harmonisierung ist ein ganz wichtiger Schritt. Auch alle Pflichten und Regelungen, die wir bezüglich der Signatoren und Siegelhersteller hier geregelt und getroffen haben, sind wichtig. Ich rede vom Da­tenschutz, ich rede vom Stichwort IT-Sicherheit insgesamt. Auch Regelungen zum Aus­setzen von Zertifikaten oder wie ausgestellt werden darf, inklusive der Aufsichtsstelle, der Telekom-Control-Kommission, all das haben wir entsprechend festgelegt.

Betreffend den Abänderungsantrag haben wir uns im Ausschuss unter anderem darü­ber unterhalten, dass auch zukünftig Bankgeschäfte von Kunden bei Onlinebanking mit TANs gemacht werden können. Auch das ist, glaube ich, ein wichtiger Schritt, da wir damit sichergestellt haben, dass es da aktuell zu keinen Änderungen kommt. – Ein zwei­ter Antrag wird sich dann noch mit Klarstellungen zu § 4 Abs. 2 beschäftigen.

Meine Damen und Herren! Als ÖVP-Justizsprecherin ist mir die Rechtssicherheit unse­rer Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft insgesamt ein großes Anliegen, denn nur mit dieser Rechtssicherheit haben wir einen starken und effizienten, vertrauensbil­denden Rechtsstaat, der die Wirtschaft und den Wirtschaftsstandort stärkt. Und, meine Damen und Herren, die Wirtschaft liefert oft praktische Beispiele und Möglichkeiten, die wir hier in der Verwaltung entsprechend umsetzen, um effektiv und schnell auch Ver­waltungsprozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Ich verlange dies immer un­ter dem Aspekt des Rechtsschutzes und des Datenschutzes.

Meine Damen und Herren! Auch Vorredner haben das gesagt: Der digitale Wandel in Österreich und in der gesamten EU bringt für uns unglaubliche Vorteile. Er wird uns glo­bal wettbewerbsfähiger machen, daran glaube ich fest. Aber es gilt, ständig zu über­prüfen, ob die elektronischen Möglichkeiten bestmöglich und auch rechtssicher genutzt werden. Ich glaube, dass zukünftig – und da bin ich ganz bei dir, Kollege Steinhauser – ein weiterer Schritt in der EU insgesamt die Verwendung von biometrischen Daten für die Personenidentifizierung sein muss. Und ich glaube, der nächste Schritt wird sein, EU-weit technische Möglichkeiten zu finden, die auf Basis der Rechtssicherheit und der Personenidentifizierung noch konkreter sind und uns auch die Technik mit hereinholen.

Ein wichtiger Schritt, ein richtiger Schritt, die Umsetzung der EU-Richtlinie schafft Rechts­sicherheit bei elektronischen Geschäften. Ich glaube, breite Zustimmung ist hier ange­bracht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.14


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Lueger zu Wort. – Bitte.

 


11.14.35

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Diese Regierungsvorlage, die wir hier zu


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