Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll134. Sitzung / Seite 51

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

beschließen haben, ist eine sehr technische, und man fängt damit im ersten Augen­blick einmal nicht sehr viel an. Das stimmt so aber nicht, denn die Digitalisierung hat auch in Österreich Einzug gehalten.

Ja, es stimmt, die Bürgerkarte haben nicht so viele Menschen in Anspruch genommen, aber nichtsdestotrotz geht die Handysignatur ganz gut, und in Summe haben jetzt 780 000 Personen in Österreich entweder Bürgerkarte oder Handysignatur, die dann beispielsweise bei E-Government eingesetzt werden können – und Österreich ist ja be­rühmt und bekannt dafür, dass es ein sehr gutes E-Government hat.

Was bedeutet das? – Das bedeutet, dass ich Amtswege erledigen kann, ohne dass ich zum Amt gehe. Lassen Sie mich diesbezüglich ein Beispiel bringen. Wir haben gestern von Urkunden gesprochen, die mit einer Apostille versehen werden müssen, damit ihre Originalität bestätigt wird. Mit diesem Gesetz – das hatten wir auch schon im vorigen Signaturgesetz drinnen, aber da gab es eine nationale Beschränkung – ist die Ausstel­lung einer Urkunde mit einem digitalen Siegel möglich.

Wenn sich die Menschen das digitale Siegel zu Hause ausdrucken, haben sie natürlich keine Unterschrift drauf, und das hat oft dazu geführt, wenn man dann mit dieser Ur­kunde ins Ausland gefahren ist – ich habe eine solche zum Beispiel für eine Verehe­lichung gebraucht –, dass die Menschen dort dann gesagt haben: Das gilt nicht, denn da ist keine Unterschrift drauf!

Genau das sind jetzt eigentlich die Grundlagen und die Gründe dafür, dass es notwen­dig ist, eine gemeinsame europäische Lösung, eine Anerkennung der verschiedenen Länder untereinander zu haben, damit nämlich auch diese Dinge, die wir national be­schlossen haben, letztendlich dann auch international so weitergehen können.

Und bezüglich der Vertrauensdienste, die jetzt angeboten werden – im vorigen Signa­turgesetz hat die Telekom-Control-Kommission diese Aufgabe ausgeführt –, wird das jetzt übernommen von der RTR, der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, weil die ganz einfach die besseren Voraussetzungen hat, diese Vertrauensdienste in einer Liste zu erfassen, womit es für die Konsumentinnen und Konsumenten ganz einfach möglich ist, dann dort anzufragen, ob diese Vertrauensdienste wirklich diese Anbieter sind.

Als Konsumentenschutzsprecherin ist es mir ein ganz wichtiges Erfordernis – und ich bin froh, dass das jetzt auch da drinnen so erfasst ist –, dass man nichts mehr verste­cken kann, keine versteckte Klausel mehr haben kann, denn es kann nicht sein, dass man einen Vertrag abschließt – um das wieder an einem Beispiel zu zeigen –, den be­reits mit der Handysignatur unterzeichnet hat, sich dann per E-Mail unterhält und Ände­rungen macht – ebenfalls mit der Handysignatur –, aber in den allgemeinen Geschäfts­bedingungen steht irgendwo, dass man mit der Handysignatur nicht aussteigen kann.

Das wird es in Zukunft nicht geben, und das schützt Konsumentinnen und Konsumen­ten. Daher denke ich mir, dass das bei der Digitalisierung der richtige Schritt in die rich­tige Richtung ist. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Tamandl.)

11.17


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Vetter zu Wort. – Bitte.

 


11.18.01

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Ho­hes Haus! Ich schließe gleich bei den Ausführungen des Kollegen Wittmann an und bringe folgenden Antrag ein:

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite