beschließen haben, ist eine sehr technische, und man fängt damit im ersten Augenblick einmal nicht sehr viel an. Das stimmt so aber nicht, denn die Digitalisierung hat auch in Österreich Einzug gehalten.
Ja, es stimmt, die Bürgerkarte haben nicht so viele Menschen in Anspruch genommen, aber nichtsdestotrotz geht die Handysignatur ganz gut, und in Summe haben jetzt 780 000 Personen in Österreich entweder Bürgerkarte oder Handysignatur, die dann beispielsweise bei E-Government eingesetzt werden können – und Österreich ist ja berühmt und bekannt dafür, dass es ein sehr gutes E-Government hat.
Was bedeutet das? – Das bedeutet, dass ich Amtswege erledigen kann, ohne dass ich zum Amt gehe. Lassen Sie mich diesbezüglich ein Beispiel bringen. Wir haben gestern von Urkunden gesprochen, die mit einer Apostille versehen werden müssen, damit ihre Originalität bestätigt wird. Mit diesem Gesetz – das hatten wir auch schon im vorigen Signaturgesetz drinnen, aber da gab es eine nationale Beschränkung – ist die Ausstellung einer Urkunde mit einem digitalen Siegel möglich.
Wenn sich die Menschen das digitale Siegel zu Hause ausdrucken, haben sie natürlich keine Unterschrift drauf, und das hat oft dazu geführt, wenn man dann mit dieser Urkunde ins Ausland gefahren ist – ich habe eine solche zum Beispiel für eine Verehelichung gebraucht –, dass die Menschen dort dann gesagt haben: Das gilt nicht, denn da ist keine Unterschrift drauf!
Genau das sind jetzt eigentlich die Grundlagen und die Gründe dafür, dass es notwendig ist, eine gemeinsame europäische Lösung, eine Anerkennung der verschiedenen Länder untereinander zu haben, damit nämlich auch diese Dinge, die wir national beschlossen haben, letztendlich dann auch international so weitergehen können.
Und bezüglich der Vertrauensdienste, die jetzt angeboten werden – im vorigen Signaturgesetz hat die Telekom-Control-Kommission diese Aufgabe ausgeführt –, wird das jetzt übernommen von der RTR, der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, weil die ganz einfach die besseren Voraussetzungen hat, diese Vertrauensdienste in einer Liste zu erfassen, womit es für die Konsumentinnen und Konsumenten ganz einfach möglich ist, dann dort anzufragen, ob diese Vertrauensdienste wirklich diese Anbieter sind.
Als Konsumentenschutzsprecherin ist es mir ein ganz wichtiges Erfordernis – und ich bin froh, dass das jetzt auch da drinnen so erfasst ist –, dass man nichts mehr verstecken kann, keine versteckte Klausel mehr haben kann, denn es kann nicht sein, dass man einen Vertrag abschließt – um das wieder an einem Beispiel zu zeigen –, den bereits mit der Handysignatur unterzeichnet hat, sich dann per E-Mail unterhält und Änderungen macht – ebenfalls mit der Handysignatur –, aber in den allgemeinen Geschäftsbedingungen steht irgendwo, dass man mit der Handysignatur nicht aussteigen kann.
Das wird es in Zukunft nicht geben, und das schützt Konsumentinnen und Konsumenten. Daher denke ich mir, dass das bei der Digitalisierung der richtige Schritt in die richtige Richtung ist. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Tamandl.)
11.17
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Vetter zu Wort. – Bitte.
11.18
Abgeordneter Dr. Georg Vetter (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich schließe gleich bei den Ausführungen des Kollegen Wittmann an und bringe folgenden Antrag ein:
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