Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll134. Sitzung / Seite 57

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Ich darf Ihnen für die Zukunft Gesundheit und viel Lebensfreude wünschen. Alles Gu­te! – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Strolz.)

11.33


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Hauser. – Bitte.

 


11.33.20

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Heute geht es hier bei dieser Debat­te ums Geld beim Finanzausgleich. Im Bericht über den abgestuften Bevölkerungs­schlüssel geht es um die Verteilung von in etwa 90 Milliarden € an Bundesgeldern auf Bund, Länder und Gemeinden, und diese Verteilung ist im Sinne der Gemeinden nicht gerecht, weil da ein abgestufter Bevölkerungsschlüssel angewendet wird.

Als Beispiel dafür, welche Blüten das dann hervorbringen kann, habe ich die „Tiroler Tageszeitung“ vom Oktober mitgenommen, die unter anderem berichtet, dass es die Stadt Imst nun geschafft hat, 10 042 Einwohner zu zählen. Das heißt, die Einwohner­zahl hat dort die magische Grenze von 10 000 überschritten. Wieso ist das so wich­tig? – Beim Überschreiten dieser 10 000-Einwohner-Grenze kommt man in eine höhere Stufe und bekommt pro Kopf mehr Geld. Das bedeutet für die Gemeinde Imst über die Periode betrachtet immerhin 1 Million € an Mehreinnahmen in sechs Jahren. Das ist Gott verdammt viel Geld.

Ein Nebeneffekt davon ist: Auch die Gehälter von Bürgermeister und Vizebürgermeis­ter steigen. Es gibt dann auch mehr Gemeinderäte und so weiter. Das führt dann mit­unter auch dazu, dass es Gemeinden gibt, die mithilfe von Wettbewerben versuchen, Be­völkerung anzulocken, damit man bestimmte Klassen überspringen kann. Und das kann es nicht sein!

Es ist nämlich geradezu skurril, dass eine Gemeinde, die 10 040 Einwohner hat, we­sentlich mehr Geld bekommt – nämlich 1 Million € mehr über die Periode, über sechs Jahre betrachtet – als eine Gemeinde oder eine Stadt, die 9 570 Einwohner hat. – Das ist nicht erklärbar, ist ungerecht! Das ermöglicht der abgestufte Bevölkerungsschlüs­sel, der aus Sicht der Gemeinden geändert werden muss. Es muss jeder Bürger gleich viel wert sein, egal, wo er wohnt, ob in der Stadt oder auf dem Land. So kann man im­mer argumentieren.

Dieser abgestufte Bevölkerungsschlüssel ist aus den Kriegswirren entstanden, die gro­ße Zerstörungen in den Städten zur Folge hatten, wonach man sich darauf geeinigt hat, die Städte zu unterstützen. Das war damals nachvollziehbar, ist klar. Aber wenn man jetzt den ländlichen Raum hernimmt, so ist auch klar, dass gerade dort eine unglaubli­che Aufgabenfülle – Stichworte: Wege, Straßen, Abwasser, Kanal – zu bewältigen ist, wofür man mittlerweile sehr viel Geld benötigt, das die Gemeinden aber nicht im erfor­derlichen Ausmaß haben.

Es gibt sie also, diese unterschiedlichen Stufen, die abzuschaffen sind, und zwar ein­mal bis 10 000 Einwohner, dann von 10 000 bis 20 000, und dann gibt es einen Sprung von 20 000 bis 50 000 und die Stufe über 50 000. Das äußert sich zum Beispiel in Tirol darin, dass man bis 10 000 Einwohner pro Kopf 844 € – das geht aus einer aktuellen An­fragebeantwortung hervor – und in der Spanne von 10 001 Einwohnern bis 20 000 Ein­wohner 962 € pro Kopf bekommt. Schafft man es, auf über 50 000 Einwohner zu kom­men, wie es in Innsbruck der Fall ist, dann bekommt man 1 334 € pro Kopf.

Das ist auf diesen abgestuften Bevölkerungsschlüssel zurückzuführen, der nicht ge­recht ist und der durch die schon seit langer Zeit vom Rechnungshof geforderte Auf­gabenorientierung ersetzt werden muss. Es wäre höchst an der Zeit, diesen unbefrie­digenden Umstand zu ändern. Aber die Signale, die ausgesendet werden, sind leider an­dere.

 


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