Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll134. Sitzung / Seite 119

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len, die Sie vielleicht gemeint haben, Ihnen auch mitteilen. (Abg. Kogler: Was heißt „viel­leicht“?) – Ja, ich weiß nicht! Die Höhe ist einfach null, weil keine Honorare direkt an die Mediaselect geflossen sind.

Aber die Provisionen … (Abg. Kogler: Geh, das ist ein Witz!) – Na hören Sie ein biss­chen zu, dann kann ich es Ihnen sagen! (Abg. Pirklhuber: Sie können ja „null“ hin­schreiben, Herr Minister!) – Die Mediaselect hat an Provision im Jahr 2005 4 434,08 € einbehalten, 2006 eine Provision in der Höhe von 8 725,13 €, und im Jahr 2007 9 429,42 €, im Jahr 2008 17 997,30 €. Im Jahr 2009 waren es 8 410,05 €, im Jahr 2010 74 772,83 €, im Jahr 2011 waren es 72 553,47 €.

Im Jahr 2012 waren es 15 615,36 €, im Jahr 2013 waren es 22 154,41 € und im Jahr 2014 waren es 11 404,51 €.

Ab dem Jahre 2015 gibt es keine Beauftragung der Mediaselect, weil das Innenminis­terium unter meiner Vorgängerin die Öffentlichkeitsarbeit diesbezüglich umgestellt hat und die Inserate selbst vergibt. Daraus ergibt sich auch, dass wir jetzt natürlich nicht mehr die großen Rabatte generieren können und in dieser Situation auch andere wirt­schaftliche Gestionierungen vornehmen müssen. Auch 2016 gibt es keine Inseraten­vergabe mehr über die Mediaselect, sondern nur mehr direkt.

Wir, insgesamt das Ministerium, mein Haus, haben aber angeregt, dass der Bund mit der BBG insgesamt nunmehr über eine Generalstruktur verfügt, um Agenturleistungen auch über die BBG abrufen zu können, was seit 2016 möglich ist. Ich glaube, damit ist sehr klar gesagt, dass das Innenministerium natürlich auch interessiert war, bestmög­lich und wirtschaftlich zu agieren.

Zum Abschluss: Ich weise Ihre Vorwürfe gegenüber St. Pölten zurück. Ich habe mich dort nie „aufgeführt“, und sämtliche Klagen, die von der grünen Partei gegen mich ein­gebracht wurden, sind eingestellt worden. (Abg. Pilz: Was denn, was denn, was denn?) Ich möchte auch das hier eindrücklich festhalten, und ich weise jede Machenschaft, die in irgendeiner Weise mit einem kriminellen Delikt verbunden ist, für meine Person und auch für das Innenministerium auf das Schärfste zurück! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Weninger und Plessl.)

16.21


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Pendl zu Wort gemel­det. – Bitte.

 


16.21.56

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wieder einmal ein sehr heikles Thema. Ich versuche jetzt einmal, eine generelle Klarstellung zu machen, die aber, und das betone ich, absicht­lich mit dieser Causa jetzt nichts zu tun hat.

Das Interpellationsrecht ist eines der wichtigsten Rechte, die dieses Haus und die Ab­geordneten haben, und ich würde mich oft sehr freuen – generell –, wenn aus der Ver­waltung Anfragebeantwortungen kämen, von denen ich persönlich meinen würde: Passt, über diese Themen können wir gemeinsam diskutieren. – Das zunächst einmal als Be­merkung vorab. (Beifall der Abgeordneten Weninger, Pirklhuber, Zinggl und Pock.)

Ich glaube aber – das weiß jeder, und ich habe das auch immer wieder gesagt, über viele Jahre hindurch –, dies ist in solchen Causen sehr schwierig, in denen Verfahren laufen. Wir haben einen Untersuchungsausschuss gehabt, es sind zahlreiche Gerichts­verfahren anhängig, in den unterschiedlichsten Instanzen noch dazu, und da habe ich immer die Meinung vertreten: Wenn irgendwo Verfahren laufen, ersuche ich dringend darum, dass wir weder in einem Untersuchungsausschuss noch in einer anderen politi­schen Diskussion parallel arbeiten, weil die Verfahren, wenn sie rechtskräftig entschie-


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