Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Claudia Gamon und Kollegen
betreffend Einführung bildungspolitischer Begleitmaßnahmen und der Mittleren Reife
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1178 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, die Verpflichtung zu Bildung oder Ausbildung für Jugendliche geregelt wird (Ausbildungspflichtgesetz) sowie das Arbeitsmarktservicegesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden (Jugendausbildungsgesetz) (1219 d.B.) – TOP 2
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat es bisher verabsäumt, im Rahmen der Verhandlungen zum Ausbildungspflichtgesetz die direkt betroffenen Stakeholder in ausreichender Weise einzubinden. Das spiegelt sich auch im Gesetzestext und den Stellungnahmen zum Ministerialentwurf wider. Bei der Gesetzesmaterie handelt es sich zu guten Teilen um Fachbereiche, von denen auch andere Ministerien stark betroffen sind. Inhaltlich speziell tangiert wird hier jedenfalls das Bildungsministerium. Der Rechnungshof weist daher auch kritisch darauf hin, dass im allgemeinen Teil der Erläuterungen zum vorliegenden Entwurf zwar angeführt wird, dass u.a. eine verbesserte Information und Beratung durch eine verpflichtende Berufs- und Bildungswegorientierung insbesondere im Rahmen der Schulausbildung erreicht werden soll. Die Berufs- und Bildungswegorientierung wird dann jedoch weder bei den vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen noch bei den Zielen der WFA angesprochen. Laut Rechnungshof setzt sich der Entwurf damit insgesamt nicht mit jenen Mängeln im bisherigen schulischen Verlauf im Rahmen der Pflichtschulausbildung auseinander, die ursächlich für das Ausscheiden der betroffenen Bildungsabbrecher_innen aus einem regulären Ausbildungsverlauf verantwortlich sind. Schon aus diesem Grund sollte daher eine umfangreichere Einbindung des BMB im Rahmen einer qualitätsvollen Berufs und Bildungswegorientierung gegen Ende der allgemeinen Schulpflicht (neunte Schulstufe) vorgesehen werden, um entsprechende Folgekosten zu vermeiden. Um der prinzipiell zu begrüßenden Grundintention dieses Gesetzesentwurfes gerecht zu werden, braucht es also eine gemeinsame Strategie hinsichtlich der Etablierung von präventiven und begleitenden und Maßnahmen im Pflichtschulbereich. Diese haben in Kooperation zwischen den jeweiligen Ministerien, Behörden und anderen betroffenen Stakeholdern zu koordiniert, und in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt zu werden.
Als logischer nächster Schritt ergibt sich zudem die Einführung einer sog. Mittleren Reife, um damit ein gemeinsames bildungspolitisches Ziel am Ende der Schulpflicht zu definieren, und in weiterer Folge zu etablieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit und Soziales wird aufgefordert, in Kooperation mit dem Bildungsministerium folgende Begleitmaßnahmen im Rahmen des Ausbildungspflichtgesetzes zu etablieren:
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