Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 139

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Claudia Gamon und Kollegen

betreffend Einführung bildungspolitischer Begleitmaßnahmen und der Mittleren Reife

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1178 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, die Verpflichtung zu Bildung oder Ausbildung für Ju­gendliche geregelt wird (Ausbildungspflichtgesetz) sowie das Arbeitsmarktservicege­setz, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsge­setz geändert werden (Jugendausbildungsgesetz) (1219 d.B.) – TOP 2

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat es bisher verabsäumt, im Rahmen der Verhandlungen zum Ausbildungspflichtgesetz die direkt betroffenen Stakeholder in ausreichender Weise einzubinden. Das spiegelt sich auch im Gesetzestext und den Stellungnahmen zum Ministerialentwurf wider. Bei der Gesetzesmaterie handelt es sich zu guten Teilen um Fachbereiche, von denen auch andere Ministerien stark betroffen sind. Inhaltlich speziell tangiert wird hier jedenfalls das Bildungsministerium. Der Rech­nungshof weist daher auch kritisch darauf hin, dass im allgemeinen Teil der Erläuterun­gen zum vorliegenden Entwurf zwar angeführt wird, dass u.a. eine verbesserte Infor­mation und Beratung durch eine verpflichtende Berufs- und Bildungswegorientierung ins­besondere im Rahmen der Schulausbildung erreicht werden soll. Die Berufs- und Bil­dungswegorientierung wird dann jedoch weder bei den vorgeschlagenen gesetzlichen Re­gelungen noch bei den Zielen der WFA angesprochen. Laut Rechnungshof setzt sich der Entwurf damit insgesamt nicht mit jenen Mängeln im bisherigen schulischen Verlauf im Rahmen der Pflichtschulausbildung auseinander, die ursächlich für das Ausscheiden der betroffenen Bildungsabbrecher_innen aus einem regulären Ausbildungsverlauf verantwort­lich sind. Schon aus diesem Grund sollte daher eine umfangreichere Einbindung des BMB im Rahmen einer qualitätsvollen Berufs und Bildungswegorientierung gegen Ende der allgemeinen Schulpflicht (neunte Schulstufe) vorgesehen werden, um entsprechende Folgekosten zu vermeiden. Um der prinzipiell zu begrüßenden Grundintention dieses Ge­setzesentwurfes gerecht zu werden, braucht es also eine gemeinsame Strategie hin­sichtlich der Etablierung von präventiven und begleitenden und Maßnahmen im Pflicht­schulbereich. Diese haben in Kooperation zwischen den jeweiligen Ministerien, Behör­den und anderen betroffenen Stakeholdern zu koordiniert, und in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt zu werden.

Als logischer nächster Schritt ergibt sich zudem die Einführung einer sog. Mittleren Rei­fe, um damit ein gemeinsames bildungspolitisches Ziel am Ende der Schulpflicht zu de­finieren, und in weiterer Folge zu etablieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit und Soziales wird aufgefordert, in Kooperation mit dem Bildungsministerium folgende Begleitmaßnahmen im Rahmen des Ausbildungspflichtge­setzes zu etablieren:

 


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