5. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1733/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtssicherheit bei Selbständigkeit im Rahmen von GPLA-Verfahren (1222 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1383/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Reform der Ausgleichszulage in der Pensionsversicherung“ (1223 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 488/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung des nichtpfändbaren Grundbetrages von 857 Euro“ (1224 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zu den Punkten 3 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte, Frau Abgeordnete.
16.21
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier wieder eine Regierungsvorlage zu verhandeln. Bei dieser geht es darum, dass Unternehmen in die BUAG einbezogen werden sollen. Es wurde im Rahmen von Kontrollen festgestellt, dass es hier sozusagen noch eine Lücke gibt. Diese Lücke wird geschlossen.
Ich glaube, dass es eine gute Sache ist, dieses Gesetz wirklich zu beschließen. Da, muss ich sagen, gilt mein Dank dem Vorsitzenden des Sozialausschusses, der dafür auch gekämpft hat, dass es da nicht zu Ungerechtigkeiten kommt zwischen den jungen Arbeitnehmern, nämlich den Lehrlingen, und allen anderen. Das halte ich für eine gute und wichtige Regelung. Also da ist der Regierung auch einmal etwas wirklich gelungen. Wenn man es möchte, funktioniert es ja!
Weiters liegen einige Anträge der Opposition vor, die noch zu verhandeln sind. Einen davon möchte ich besonders herausgreifen, nämlich den Antrag des Kollegen Loacker betreffend Rechtssicherheit bei Selbstständigkeit im Rahmen von GPLA-Verfahren. Hier wurde – es steht im Antrag des Kollegen Loacker sehr genau drinnen – eine Schlichtungsstelle für strittige Verfahren eingerichtet, wenn es also – um es für die Zuseher daheim zu erklären – Selbständige gibt, die beispielsweise nur einen Auftraggeber haben, wo es strittig ist, ob es jetzt ein Selbständiger oder eben ein Nichtselbständiger ist. Hier wäre es natürlich sinnvoll, auch Rechtssicherheit zu schaffen. Die jeweilige Zuordnung kann ja auch für den Betroffenen zu weitreichenden Änderungen führen.
In diesem Zusammenhang, Herr Bundesminister, sollte man aber, glaube ich, einmal auch wirklich ernsthaft überlegen, warum es denn immer wieder zu solchen Streitereien kommt, warum es denn immer noch sein muss, dass wir unterschiedliche Sozialversicherungsträger für Selbständige und für Unselbständige haben. Das ist doch etwas, was eigentlich überhaupt keinen Sinn macht. Dazu kommt noch, dass wir neun verschiedene Gebietskrankenkassen haben.
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