Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 165

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5. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1733/A(E) der Ab­geordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtssi­cherheit bei Selbständigkeit im Rahmen von GPLA-Verfahren (1222 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1383/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Re­form der Ausgleichszulage in der Pensionsversicherung“ (1223 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 488/A(E) der Ab­geordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung des nichtpfändbaren Grundbetrages von 857 Euro“ (1224 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zu den Punkten 3 bis 7 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte, Frau Ab­geordnete.

 


16.21.27

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier wieder eine Regierungs­vorlage zu verhandeln. Bei dieser geht es darum, dass Unternehmen in die BUAG ein­bezogen werden sollen. Es wurde im Rahmen von Kontrollen festgestellt, dass es hier sozusagen noch eine Lücke gibt. Diese Lücke wird geschlossen.

Ich glaube, dass es eine gute Sache ist, dieses Gesetz wirklich zu beschließen. Da, muss ich sagen, gilt mein Dank dem Vorsitzenden des Sozialausschusses, der dafür auch gekämpft hat, dass es da nicht zu Ungerechtigkeiten kommt zwischen den jungen Arbeitnehmern, nämlich den Lehrlingen, und allen anderen. Das halte ich für eine gute und wichtige Regelung. Also da ist der Regierung auch einmal etwas wirklich gelun­gen. Wenn man es möchte, funktioniert es ja!

Weiters liegen einige Anträge der Opposition vor, die noch zu verhandeln sind. Einen davon möchte ich besonders herausgreifen, nämlich den Antrag des Kollegen Loacker betreffend Rechtssicherheit bei Selbstständigkeit im Rahmen von GPLA-Verfahren. Hier wurde – es steht im Antrag des Kollegen Loacker sehr genau drinnen – eine Schlich­tungsstelle für strittige Verfahren eingerichtet, wenn es also – um es für die Zuseher da­heim zu erklären – Selbständige gibt, die beispielsweise nur einen Auftraggeber haben, wo es strittig ist, ob es jetzt ein Selbständiger oder eben ein Nichtselbständiger ist. Hier wäre es natürlich sinnvoll, auch Rechtssicherheit zu schaffen. Die jeweilige Zuordnung kann ja auch für den Betroffenen zu weitreichenden Änderungen führen.

In diesem Zusammenhang, Herr Bundesminister, sollte man aber, glaube ich, einmal auch wirklich ernsthaft überlegen, warum es denn immer wieder zu solchen Streite­reien kommt, warum es denn immer noch sein muss, dass wir unterschiedliche Sozial­versicherungsträger für Selbständige und für Unselbständige haben. Das ist doch et­was, was eigentlich überhaupt keinen Sinn macht. Dazu kommt noch, dass wir neun ver­schiedene Gebietskrankenkassen haben.

 


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