Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 175

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le Menschen betroffen. Sehr viele Familienväter müssen nach einer Scheidung für die Kinder und für die Frau Unterhalt zahlen. Und da hat mir jemand aus Vorarlberg einen Fall zukommen lassen, und ich habe das dem Herrn Justizminister schon in die Hand gedrückt und hoffe, dass sich da etwas bewegt.

Dieser Mann, von dem ich spreche, verdient als Facharbeiter 1 750 € netto. Er hat drei Kinder, für die er Unterhalt zahlen muss, und er muss für seine geschiedene Frau Un­terhalt zahlen, und dafür zieht man ihm 1 120 € monatlich ab. Er hat eine Wohnung – noch, aber bald nicht mehr –, für die er 760 € zahlen muss, und 40 € muss er für Strom zahlen. Ohne dass dieser Mann irgendeinen Bissen gegessen hat oder seinen Kindern ein Eis kaufen kann oder sonst irgendetwas, macht er 170 € Minus im Monat.

Meine Damen und Herren, so kann es nicht sein, wenn man als Fachkraft arbeiten geht, denn damit zerstöre ich den Arbeitsmarkt! Man muss einmal darüber nachdenken, wel­che Motivation dieser Mensch haben muss, um arbeiten zu gehen. Er sagte, ich tue es trotzdem. Er geht jetzt zu einem Sozialwohnungsprojekt, wo er vielleicht günstig eine Wohnung bekommt, ein Zimmerchen, wo er halbwegs existieren kann.

Meine Damen und Herren, wir müssen über das Unterhaltsrecht nachdenken (Beifall beim Team Stronach), denn das ist nämlich wirklich nicht mehr nachvollziehbar. Wir zer­stören damit Fachkräften, die wir dringend auf dem Arbeitsmarkt brauchen würden, die Existenzgrundlage und drängen diese in die Mindestsicherung, denn dort kriegen sie all die Förderungen, die bei der vorigen Diskussion schon angesprochen wurden. Also da hat etwas zu geschehen.

Herr Sozialminister, auch Sie sind da am Zug! Es kann nicht sein, dass sich das Ar­beiten nicht mehr lohnt, sodass man in die Mindestsicherung gedrängt wird, und man seine Arbeitskraft nicht mehr für diesen Staat oder für unsere Betriebe zur Verfügung stellen kann und quasi daran gehindert wird, mitzuarbeiten und in das soziale System einzuzahlen. Wir produzieren mit solchen Fällen Sozialfälle, und das lehnen wir vom Team Stronach ganz entschieden ab! (Beifall beim Team Stronach.)

16.53


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


16.53.55

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Zur vorliegenden Regierungsvorlage darf ich hier zu­nächst einmal festhalten, dass es damit zu wesentlichen Verbesserungen für die Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter im Baubereich kommt. Die Grundlage dieser Regierungs­vorlage bildet eigentlich eine Einigung der Sozialpartner, und da zeigt sich, dass kons­truktive Gespräche und sehr intensive Verhandlungen innerhalb der Sozialpartnerschaft sehr gute Ergebnisse bringen. Ich darf mich an dieser Stelle bei meinem Kollegen Bep­po Muchitsch bedanken, der da federführend die Gespräche geführt hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Nun darf ich mich mit dem Tagesordnungspunkt 5 ganz kurz auseinandersetzen. Darin wird gefordert, dass im Sinne der gemeinsamen Prüfung lohn­abhängiger Abgaben (GPLA) Umqualifizierungen von Selbständigen zu Unselbständigen nicht gegen den Willen der Betroffenen möglich sind, sofern diese ein jährliches Brut­toeinkommen von 24 000 € zur Selbständigkeit erwirtschaften.

Meine Damen und Herren! Unabhängig von einer möglichen Diskussion um die Zu­sammenlegung von Sozialversicherungseinrichtungen hier einige Grundsätze von mei­ner Seite: Im Bereich der Sozialversicherung gibt es das Prinzip der Pflichtversiche­rung. Dies tritt bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen unabhängig vom Wil­len der betroffenen Person in Kraft. Das bedeutet das Entstehen eines Versicherungs-


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