Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 174

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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wimmer. – Bitte.

 


16.48.11

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich möchte ebenfalls zum Antrag des Kollegen Loacker Stellung nehmen, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert wer­den soll. Ein Ansatz, der besonders heraussticht, ist jener, wo angedacht wird, für Ar­beitslose mit Kindern die Situation noch einmal zu verschlechtern. Das ist eine Vorge­hensweise, die wir massiv ablehnen. Das wird es mit uns sicher nicht geben.

Ich sage das auch deshalb, weil Kollegin Schwentner vorhin gleichfalls dieses Thema angesprochen hat und dabei darauf hingewiesen hat, dass da insbesondere Frauen be­troffen sind. Ich meine, Herr Abgeordneter Loacker war wahrscheinlich noch nie ar­beitslos, ihn treiben vielleicht andere Sorgen, aber er sollte bedenken, dass Frauen, die arbeitslos werden, Existenzsorgen haben, Angst haben und an ihrer Situation verzwei­feln. Und hier wird vom Herrn Loacker ein Antrag eingebracht, wo die Daumenschrau­ben für diese Betroffenen noch einmal angezogen werden sollen.

Ich sage es noch einmal ganz deutlich, dass es das mit uns nicht geben wird, und ich bin froh darüber, dass im Ausschuss außer den NEOS alle Fraktionen das so gesehen haben und dass dafür keine Mehrheit zustande gekommen ist.

Ich möchte Herrn Loacker, der leider jetzt nicht im Saal ist, zwei Daten mitgeben: Die Leibeigenschaft ist 1782 abgeschafft worden, die Sklaverei ist in Österreich 1812 abge­schafft worden. Ich würde ihm empfehlen, das zur Kenntnis zu nehmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.49


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


16.50.03

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Meine Damen und Herren! Ich möchte über meinen Antrag im Tagesordnungs­punkt 7 sprechen, in welchem es darum geht, eine Erhöhung des nichtpfändbaren Grund­betrages von 857 € zu erwirken. Warum? – Mich hat ein Bürger angesprochen und mir erklärt, dass die 857 € ja weniger als die Mindestsicherung sind, und er sagte mir Fol­gendes: Ich wohne an der deutschen Grenze, in Deutschland liegt dieser nichtpfänd­bare Betrag bei 950 €. Jetzt weiß ich als Grenzbürger an der deutschen Grenze, dass in Deutschland das Einkaufen wesentlich günstiger ist und die Wohnungspreise etwas günstiger sind als in Vorarlberg oder in weiten Teilen Österreichs, und trotzdem ist die­ser nichtpfändbare Betrag dort höher angesetzt. Und das hat auch einen Grund, und der ist: Arbeiten soll sich ja lohnen! Ich sollte mehr haben, wenn ich arbeite, als wenn ich nicht arbeite. (Beifall beim Team Stronach und des Abg. Doppler.)

Wenn ich jetzt diesen nichtpfändbaren Grundbetrag nicht erhöhe, dann nehme ich dem Bürger die Motivation, seine Arbeitskraft einzubringen. Wir haben in vielen Bereichen ei­nen Fachkräftemangel, und der Facharbeiter flüchtet sozusagen oder er muss quasi in die Mindestsicherung gehen, damit er besser leben kann, denn mit den Förderungen –man weiß ja, was man da alles bekommt – kann er besser leben, als wenn er arbeitet.

Darum geht es mir in diesem Antrag! Daher verstehe ich nicht, warum er von den an­deren Parteien abgelehnt worden ist, und meine, dass Sie vielleicht noch einmal darü­ber nachdenken sollten, speziell Sie, meine Damen und Herren von den Regierungs­parteien, um da eine Verbesserung zu erwirken.

Ich möchte jetzt noch einen Fall ansprechen, der mir vor ein paar Tagen auf den Schreib­tisch geflattert ist, und zwar geht es da um Unterhaltsgeschichten. Davon sind sehr vie-


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