verhältnisses kraft Gesetzes, das unabhängig vom Willen des Versicherten und der Versicherungsträger stattfindet. Der Gesetzgeber ordnet weiters bestimmte Personengruppen den entsprechenden Sozialversicherungsträgern zu.
Wahlmöglichkeiten zwischen Versicherungsträgern würden zwangsläufig zu Verschlechterungen für Personen mit hohem Risiko führen, wie alten und chronisch kranken Personen. Junge und gesunde Menschen würden von dem Versicherungsträger umworben werden, alte und kranke Menschen würden an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es geht jetzt darum, diesen in Rede stehenden Tagesordnungspunkt auch zur Abstimmung zu bringen. Von unserer Seite wird es dazu keine Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
16.56
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
16.56
Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit) : Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Tagesordnungspunkt 7 betreffend nichtpfändbaren Grundbetrag: Dieser Entschließungsantrag vom Kollegen Hagen zeigt deutlich auf, dass in diesem Bereich dringender Handlungsbedarf besteht. Der derzeitige nichtpfändbare Grundbetrag von 858 € ist einfach zu wenig, ist nicht mehr zeitgemäß und gehört entsprechend erhöht.
In Österreich sind, wie wir vorhin gehört haben, immer mehr Menschen von Armut betroffen. Viele von ihnen können sich den Lebensunterhalt nicht mehr leisten oder ihn nicht ausreichend finanzieren. Nicht nur Alleinerziehende sind davon betroffen, auch immer mehr Jungfamilien, aber auch Pensionistinnen und Pensionisten und Teilzeitbeschäftigte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt sogar Menschen, die sich mit einer Vollzeitbeschäftigung den Lebensunterhalt nicht mehr leisten können. Deshalb ist es unbedingt notwendig, diesen nichtpfändbaren Grundbetrag zu erhöhen und den Anforderungen der heutigen Zeit anzupassen. – Herzlichen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)
16.57
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.
16.57
Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit) : Frau Präsidentin! Herr Minister! Ich spreche zum Thema „Erhöhung des nichtpfändbaren Einkommens“. Die Lebenserhaltungskosten steigen gegenüber den unselbständigen Einkommen in einer nicht vertretbaren Größenordnung. Daraus resultiert eine zunehmende Zahl an Personen, welche ihren Zahlungsverpflichtungen, wenn überhaupt, nur bedingt nachkommen können. Exekutionen auf einen jetzt gesetzten Grundbetrag von 857 € sind die Folge daraus. Mit diesem Betrag von 857 € erscheint der Mindestaufwand für Wohnraum, Betriebskosten, Lebensmittel et cetera nicht finanzierbar. Dies wiederum hat eine weitere zunehmende Abwärtsentwicklung zur Folge, somit einen Teufelskreis.
Auch die anhaltend hohe und stetig steigende Zahl Arbeitsloser verschärft diese Situation massiv. Der Zeitraum einer Pfändung auf das Existenzminimum ist in den meisten Fällen langfristig und größtenteils aussichtslos zu bedienen. Weitere Pfändungen sind die Folge, und allfällige Gerichtsgebühren sind überdeckend und hochpreisig.
Es ist unbestritten, dass der Wirtschaft durch Pfändungen ein hoher Schaden entsteht, wobei die verpflichteten Personen in allen Alters- und Berufsgruppen zu finden sind. In zahlreichen Fällen geht mit einer Pfändung auf das Existenzminimum von 857 € der Verlust der Wohnung einher, sodass schlussendlich wieder der Sozialstaat gefordert ist.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite