Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 254

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1190 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz erlassen, das Ein­kommensteuergesetz 1988, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Konten­einschaugesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Ge­setz, das EU-Amtshilfegesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Bewertungs­gesetz 1955, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung ge­ändert und das EU-Quellensteuergesetz aufgehoben werden (EU-Abgabenänderungs­gesetz 2016 – EU-AbgÄG 2016) (1243 d.B.), angeschlossene Gesetzesentwurf, wird wie folgt geändert:

I. In Artikel 10 entfällt Z 3.

II. In Artikel 10 Z 4 entfallen Z 12 lit. b und c.

III. In Artikel 10 Z 5 entfällt Z 62.

*****

Das Absurde an der ganzen Geschichte ist, Sie haben ohnehin schon die höchste Par­teienförderung europaweit, aber Sie hören trotzdem nicht auf, sich immer, wenn es nur geht, die Taschen vollzustopfen, damit Sie so, wie Sie es immer machen, es schaffen, dieses bröckelnde rot-schwarze Machtkartell in irgendeiner Art und Weise aufrechtzu­erhalten. Sie stopfen sich die Taschen voll, zahlen dürfen es die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Und mit genau dieser Unverfrorenheit muss endlich Schluss sein! (Abg. Rädler: Der Haselsteiner stopft Ihre Taschen voll! – Abg. Loacker – in Richtung Präsi­dent Hofer –: Gib dem Rädler 5 Minuten Redezeit!)

20.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen zum Bericht des Finanz­ausschusses über die Regierungsvorlage (1190 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ver­rechnungspreisdokumentationsgesetz erlassen, das Einkommensteuergesetz 1988, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Kapitalab­fluss-Meldegesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das EU-Amtshilfegesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Bewertungsgesetz 1955, das Körperschaft­steuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung geändert und das EU-Quellensteu­ergesetz aufgehoben werden (EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 – EU-AbgÄG 2016) (1243 d.B.) – TOP 12

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1190 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz erlassen, das Einkom­mensteuergesetz 1988, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Kontenein­schaugesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Ge-


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