Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 255

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

setz, das EU-Amtshilfegesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Bewertungs­gesetz 1955, das Körperschaftsteuergesetz 1988 und die Bundesabgabenordnung ge­ändert und das EU-Quellensteuergesetz aufgehoben werden (EU-Abgabenänderungs­gesetz 2016 – EU-AbgÄG 2016) (1243 d.B.), angeschlossene Gesetzesentwurf, wird wie folgt geändert:

I. In Artikel 10 entfällt Z 3.

II. In Artikel 10 Z 4 entfallen Z 12 lit. b und c.

III. In Artikel 10 Z 5 entfällt Z 62.

Begründung

Diese Regelung, die durch diesen Abänderungsantrag entfallen soll, stellt Parteien und ihre Vorfeldorganisationen bei der Registrierkassenpflicht mit gemeinnützigen Vereinen, Feuerwehren etc. so gut wie gleich. Vergünstigungen für gemeinnützige Vereine sollen demnach gleichermaßen für Parteien gelten. Parteien verfolgen allerdings keine karita­tive oder mildtätige Zwecke und sollten daher keine Sonderbehandlung erfahren.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.17.59

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beziehe mich auf die Änderungen bei der Re­gistrierkassenpflicht, vor allem was unsere Vereine und Körperschaften anlangt. Herr Kollege Scherak, wir von der ÖVP stellen uns schützend vor die ehrenamtlichen Funk­tionärinnen und Funktionäre in unseren gemeinnützigen Vereinen (Zwischenruf des Abg. Scherak), bei den Feuerwehren und auch bei den politischen Parteien. (Beifall bei der ÖVP.)

Sie skizzieren hier das System der Parteienfinanzierung. Wenn eine Ortsgruppe der ÖVP, der SPÖ – von Ihrer Partei gibt es das ja nicht, denn Sie haben ja an der Basis kei­ne Funktionäre – Maibaumfeste, Grillfeste, Kinderfaschingsveranstaltungen, Kirtagsfrüh­schoppen organisiert, die großteils Brauchtumsveranstaltungen sind, die großteils mit den Wirten in den jeweiligen Gemeinden durchgeführt werden, sind die Erlöse nicht hoch. Ich mache selbst Veranstaltungen mit meinem Wirt in einer 800-Einwohner-Gemeinde, ei­nen Kirtagsfrühschoppen, da bleiben uns 300 €.

Mit diesen 300 € finanziere ich die Kinderferienaktion. Da fahren wir nach Vöcklabruck ins OBRA-Kinderland, da kann ich den Bus bezahlen. Wenn das nicht gemeinnützig ist und wenn das nicht gut angelegtes Geld ist, meine Damen und Herren, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. (Beifall bei der ÖVP.)

Da wird keine Parteienfinanzierung betrieben. Das Geld bleibt bei der Ortsgruppe, wird gemeinnützig verwendet, und natürlich wird es auch einmal verwendet, wenn man eine Sitzung beim Wirt macht, einmal eine Runde Getränke zahlt oder wenn man eine Weih­nachtsfeier macht – auch wieder beim Wirt – und die Partei für ihre ehrenamtlichen Funk­tionäre dort die Kosten übernimmt. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Dafür wird das Geld ausgegeben, das man bei kleinen Festen einnimmt.

Im Übrigen hat letzten Sonntag das große FPÖ-Grillfest in meiner Nachbargemeinde, in der Marktgemeinde Andorf, stattgefunden – Herr Präsident Hofer war anwesend, auch Landesrat Podgorschek – mit knapp 1 000 Personen. Man kann eigentlich sagen, das ist ein großes Fest.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite