Das alles ist ein Riesenproblem, und auch jetzt gibt es wieder eine Änderung. Gesetze müssen praktikabel sein, sie müssen schlüssig sein und selbstverständlich auch dem Gleichheitsgrundsatz entsprechen. Und ich sage Ihnen eines: Dieses Gesetz, die Registrierkassenpflicht, und gleichzeitig immer die Abänderungsanträge dazu sind ein Meisterstück, wie eine schlechte Umsetzung eines wichtigen Vorhabens erfolgt.
Es ist selbstverständlich ein zentraler Punkt, dass es eine faire Besteuerung gibt und es möglichst einfach ist. Daher glauben wir auch, dass beispielsweise die Änderung für die Almhütten, Schihütten und so weiter eine kluge, eine nachvollziehbare ist und tatsächlich unterstützenswert ist. Aber insgesamt ist dieses Gesetz ein Flickwerk der Sonderklasse, wie Sie wissen. Und insbesondere sind natürlich auch kleine Dorfwirte verärgert. Denen müssen Sie einmal erklären, warum Sie die Registrierkassenpflicht bei 15 000 € haben und es bei den Kantinen von irgendwelchen Vereinen ganz anders läuft und wesentlich höhere Werte gelten. Das alles führt zu Verärgerung.
Herr Kollege Wöginger, kommen wir zu den politischen Parteien! Genau Sie haben jetzt ein Beispiel von der FPÖ angeführt, ein Fest mit 1 000 Leuten und so weiter. Was glauben Sie, was sich die Bürgerinnen und Bürger denken? – Die werden sich denken: Alle sollen gleich ihre Steuern zahlen, warum soll es eine Ausnahme für politische Parteien geben? Das ist in dieser Form nicht nachvollziehbar! (Beifall bei Grünen und NEOS.)
Ein ganz zentraler Punkt in dieser Frage ist die Transparenz. Und gerade den politischen Parteien steht es an, möglichst transparent mit ihren Einnahmen zu sein. Das vorliegende Gesetz erfüllt das bei Gott nicht, und daher gibt es von unserer Seite auch einen entsprechenden Abänderungsantrag:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Lichtenecker, Kogler, Brosz, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988 sowie weitere Gesetze geändert werden (EU-Abgabenänderungsgesetz) in der Fassung des Berichts des Finanzausschusses 1243 d.B. wird wie folgt geändert:
In Artikel 10 entfallen die Ziffern 3 bis 5.
*****
Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ersuchen wir Sie um Ihre Zustimmung. (Beifall bei den Grünen.)
20.38
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Werner Kogler; Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1190 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz erlassen, das Einkommensteuergesetz 1988, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Konten-
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