Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 268

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Aus meiner Sicht ist das wesentlich. Ich glaube, dass mit einer neuen Gewerbeord­nung auch das alte Handwerk wiederbelebt werden kann und neue Selbständige hin­zukommen, auch was unsere Asylwerberinnen und Asylwerber betrifft, die hier im Land altes Handwerk beleben können, Schuhe reparieren, Fahrräder reparieren, kleine Lä­den aufmachen können, auch einige Änderungsschneider aus Syrien sind mittlerweile bekannt. Da gibt es sicher einige Möglichkeiten.

Um das zu unterstützen und zu untermauern, bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entschlacken der Gewerbeordnung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Gewerbeordnung, insbesondere zur Reduktion der reglementier­ten Gewerbe und der entsprechenden Kosten vorzulegen.“

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Entsprechend wird die Diskussion im Herbst auch laufen, denn wenn der Wirtschafts­kammer in vielen Fällen dann auffallen wird, dass ihr auch die Mitteln abgehen, wird das, glaube ich, noch eine spannende Debatte, in die wir uns konstruktiv einbringen wol­len. Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

20.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Matthias Köchl, Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde be­treffend Entschlacken der Gewerbeordnung

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht und Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (1244 d.B.)

Begründung

Stabilität vermittelt in unsicheren Zeiten oft den Eindruck von Sicherheit - allerdings gilt dies nicht für Gesetze, die in ihren Grundzügen von 1859 stammen und über die letz­ten 157 Jahre so oft ergänzt wurden, dass sie kaum mehr lesbar sind. In einem sol­chen Fall führen sie eher zu Verunsicherung und im Falle der Gewerbeordnung zu ei­nem historischen Aufriss der Regelungswütigkeit von Generationen.

Die vollzogene Trennung des Betriebsanlagenrechts vom eigentlichen Gewerberecht (im Sinne des Berufsrechts) wurde - im Gegensatz z.B. zur Schweiz, die diese Tren­nung bereits in den 70ern durchgeführt hat - in Österreich nie angegangen. Dies führt zu einer Schnitzeljagd nach den jeweils passenden Paragraphen, die sich auf einige hun­dert Seiten Gewerbeordnung und die verbundenen Verordnungen verteilen.

 


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