Aus meiner Sicht ist das wesentlich. Ich glaube, dass mit einer neuen Gewerbeordnung auch das alte Handwerk wiederbelebt werden kann und neue Selbständige hinzukommen, auch was unsere Asylwerberinnen und Asylwerber betrifft, die hier im Land altes Handwerk beleben können, Schuhe reparieren, Fahrräder reparieren, kleine Läden aufmachen können, auch einige Änderungsschneider aus Syrien sind mittlerweile bekannt. Da gibt es sicher einige Möglichkeiten.
Um das zu unterstützen und zu untermauern, bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entschlacken der Gewerbeordnung
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Gewerbeordnung, insbesondere zur Reduktion der reglementierten Gewerbe und der entsprechenden Kosten vorzulegen.“
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Entsprechend wird die Diskussion im Herbst auch laufen, denn wenn der Wirtschaftskammer in vielen Fällen dann auffallen wird, dass ihr auch die Mitteln abgehen, wird das, glaube ich, noch eine spannende Debatte, in die wir uns konstruktiv einbringen wollen. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)
20.53
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Matthias Köchl, Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde betreffend Entschlacken der Gewerbeordnung
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht und Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (1244 d.B.)
Begründung
Stabilität vermittelt in unsicheren Zeiten oft den Eindruck von Sicherheit - allerdings gilt dies nicht für Gesetze, die in ihren Grundzügen von 1859 stammen und über die letzten 157 Jahre so oft ergänzt wurden, dass sie kaum mehr lesbar sind. In einem solchen Fall führen sie eher zu Verunsicherung und im Falle der Gewerbeordnung zu einem historischen Aufriss der Regelungswütigkeit von Generationen.
Die vollzogene Trennung des Betriebsanlagenrechts vom eigentlichen Gewerberecht (im Sinne des Berufsrechts) wurde - im Gegensatz z.B. zur Schweiz, die diese Trennung bereits in den 70ern durchgeführt hat - in Österreich nie angegangen. Dies führt zu einer Schnitzeljagd nach den jeweils passenden Paragraphen, die sich auf einige hundert Seiten Gewerbeordnung und die verbundenen Verordnungen verteilen.
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