schon, dass das jedenfalls dort in einer ganz anderen Art und Weise abläuft. Da kommt jemand mit der Sterbeurkunde, sagt, ich bin der Sohn, und dann bekommt er eine Bestätigung, dass er der Erbe ist; ob es da noch drei andere Kinder gibt oder sonst etwas, wird unter Umständen nicht geprüft. Das ist dort halt so, das ist deren Philosophie, es so zu machen – kann man ja durchaus, jede Rechtsordnung ist ein bisschen anders –, aber das Ergebnis ist, er bekommt ein Nachlasszeugnis, und mit diesem Nachlasszeugnis kann er dann zum österreichischen Grundbuchsgericht gehen und sagen, er möchte da eingetragen werden.
Das durchbricht unser System. Das ist eine Verschlechterung, weil es eine Nivellierung ist. Das heißt also, das, was bei uns bis jetzt geregelt war und worauf man sich verlassen konnte, wird durchbrochen, weil eben andere Systeme zur Anwendung gebracht werden. Und das ist diese falsche Denkweise, dass man alles auf Teufel komm raus vereinheitlichen muss, wodurch dann in Wirklichkeit im Ergebnis eine Verschlechterung eintritt.
Insofern hat Frau Kollegin Becher recht: Dieses Gesetz soll jetzt dazu dienen, dass man das Schlimmste abfängt, dass man jetzt jemanden im Inland einsetzt, der das dann so quasi übersetzt und wenigstens in eine Form zu bringen versucht, um es durchführbar zu machen. Das substanzielle, das materielle Problem bleibt aber trotzdem bestehen: dass unter Umständen nicht geprüft wurde, wer wirklich der Eigentümer oder wer wirklich der Erbe ist. Das heißt, ich habe unter Umständen nachher einen Streit, der dazu führt, dass das, was bei uns im Grundbuch steht, nicht stimmt und dann wieder geändert werden muss.
Also: Mit dieser EU-Erbrechtsverordnung und mit diesem Europäischen Nachlasszeugnis hat man auf europäischer Ebene aus unserer Sicht, aus österreichischer Sicht wirklich etwas Schlechtes produziert. Wir machen jetzt das Beste daraus, deswegen werden wir diesem Gesetz auch zustimmen; aber man muss schon darauf hinweisen, dass das ein ganz schlechtes Beispiel dafür ist, wie unter dem Vorwand der Harmonisierung leider eine Nivellierung einsetzt. Das war nicht durchdacht, und das österreichische System wird eben dadurch ein bisschen unterlaufen und die Situation in Österreich jedenfalls schlechter.
Aber, wie gesagt: Weil wir uns jetzt hier mit dem Gesetz bemühen, das Beste daraus zu machen, haben wir auch gesagt, wir stimmen dem zu. Man muss nur darauf hinweisen, was damit in Wirklichkeit angerichtet wurde. (Beifall bei der FPÖ.)
22.21
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.
22.21
Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Globalisierung sind wir gewohnt im Bereich des Handels, der Wirtschaft, der Kommunikation. Es passiert auch immer mehr im Sinne von erbrechtlichen Folgen, indem über Grenzen hinweg geheiratet wird und über EU-Grenzen hinweg dann auch vererbt werden kann. Insofern geht die EU mit dieser Erbrechtsverordnung auf Gegebenheiten ein, die es logischerweise vor der Gründung der EU noch nicht gegeben hat. Die Bestimmungen hinsichtlich Vererbung von Grundstücken, die anderswo in der EU liegen, sollen jetzt klarer geregelt werden.
Ich möchte auf die Artikel-15a-Vereinbarung eingehen, weil alles andere eh schon sehr detailreich erläutert worden ist. Ich möchte nur das kleine Detail erwähnen, dass der Landesgesetzgeber in seinem zivilrechtlichen Wirken im Hinblick auf die grundverkehrsbehördliche Beschränkung durchaus weniger streng sein kann, aber nicht strenger sein darf, als das die Artikel-15a-Vereinbarung vorsieht. Er kann also zum Beispiel festle-
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