Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll136. Sitzung / Seite 299

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

gen, dass auch Lebensgefährten als nahe Angehörige qualifiziert werden und dann von grundverkehrsbehördlichen Genehmigungspflichten ausgenommen werden können.

Trotz alledem ist das, was die EU da vorsieht, ein Beitrag zur Rechtssicherheit für EU-BürgerInnen ganz allgemein. Zumindest denjenigen, wahrscheinlich einem kleinen An­teil an EU-BürgerInnen, die Grundstücke zu vererben haben – das wird nicht die Mehr­heit sein –, kommt diese Rechtssicherheit auf jeden Fall entgegen. Ich würde mich freu­en, wenn die EU bei anderen Dingen auch so sensibel wäre und zum Beispiel bei der Frage von CETA, TTIP und anderen aktuellen Themen, die wir gerade diskutieren, auch so sehr die Bedürfnisse der Menschen respektieren würde. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.23


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


22.23.45

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minis­ter! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mir diesen Punkt auch sehr genau angesehen, weil er sehr interessant ist. In diesem Punkt geht es um eine Artikel-15a-Vereinbarung – das haben wir schon gehört – zwischen Bund und Län­dern über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Grundstücken. Kon­kret soll es um Klarstellungen für die von Ländern zu regelnden Verfahren, genauer ge­sagt: grundverkehrsrechtlichen Verfahren, im Sinne der EU-Verordnung gehen.

Wie in den Erläuterungen angemerkt ist, bestand in dieser Sache Handlungsbedarf – so steht es drinnen –, da nach den neuen gemeinschaftsrechtlichen Regelungen der Fall ein­treten könnte – haben wir auch schon gehört –, „dass über die Rechtsnachfolge von To­des wegen nach dem Eigentümer eines österreichischen Grundstücks“ ein ausländisches Gericht entscheiden könnte oder „die Rechtsnachfolge (…) ohne gerichtliche Abhand­lung“ eintreten könnte.

Ich glaube, das wollen wir alle nicht, aber, meine Damen und Herren, ich habe auch Kol­legen Stefan sehr genau zugehört, mir das durchgelesen und mich auch mit einem Kol­legen von dir beraten; dieser hat mir gesagt: Ob damit eine eindeutige Klarstellung er­folgt, steht in den Sternen. – Danke schön.

22.25


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, dem Ab­schluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungs­gesetz in 1149 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.

22.25.4418. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1735/A der Abgeordneten Mag. Mi­chaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 26/2016, geändert wird (1226 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 18. Punkt der Tagesordnung.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite