Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 33

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Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin|: Aus­gehend vom Bundesministeriengesetz ist es nicht unsere gesetzliche Zuständigkeit, aber natürlich liegt es, wie Sie sagen, in unserer Verantwortung Familien gegenüber, diesbezüglich das bestmögliche Angebot in Österreich zu realisieren.

Ja, wir haben für nächste Woche schon einen Termin mit Kollegin Oberhauser aus­gemacht, um uns über diverse Punkte der Gesundheitsversorgung, vor allem auch der psychischen Gesundheit, auch was das Thema Rauchen bei Jugendlichen betrifft, zu unterhalten und da mögliche Kooperationsprojekte und weitere Schritte zu definieren. Wir werden besonderes Augenmerk auf das Thema Zahnspange legen.

 


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangen wir zur 7. Anfrage, das ist jene von Frau Abgeordneter Ecker. – Bitte.

 


Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Frau Bundesministerin!

239/M

„Wann wird es zur Umsetzung des zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres kommen und welche Qualitätskriterien werden dabei festgelegt?“

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: In der Artikel-15a-Vereinbarung zum letzten Kindergartenjahr, dem Gratiskindergartenjahr, inklusive der verpflichtenden Elterngespräche für die vierjährigen Kinder, die noch nicht im Kindergarten sind, ist ja eine Arbeitsgruppe gesetzlich definiert, die sich mit dem Thema eines möglichen zweiten Gratiskindergartenjahres auseinandersetzt. Diese Regelung sollte ab 2018/19, also Herbst 2018, umgesetzt werden – sprich, wir haben da zum Glück noch ein wenig Zeit.

Wir haben uns sehr viel Zeit für die Verhandlungen gelassen. Die ersten Termine, sowohl bilateral als auch in größeren Arbeitsgruppen mit den Landesräten und Landesrätinnen, sind bereits für den Herbst vereinbart. Wir starten diesen Prozess, um uns dem bestmöglichen Weg für das zweite Gratiskindergartenjahr – in welcher Form es dann auch immer realisiert wird – jedenfalls anzunähern. Die Qualität ist jetzt aber nicht Teil dieser Artikel-15a-Arbeitsgruppengespräche.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Ecker? – Bitte.

 


Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Frau Bundesministerin, apropos Kinderbetreu­ung: Wann wird der Rechner für das Kinderbetreuungsgeld-Konto zur Verfügung stehen, da ja die werdenden Eltern schon beim Inkrafttreten mit 1. März 2017 verbindliche Infor­mationen über ihre Ansprüche und Möglichkeiten benötigen?

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin|: Ja, das ist ein wichtiges Thema. Wir arbeiten intensiv daran. Wir hatten erst gestern die letzten Gespräche zu diesem Thema und dem Zeitplan.

Wir sind gerade in der Ausschreibung für diesen Rechner, denn wir konnten ja erst ab der Beschlussfassung die Ausschreibung tatsächlich umsetzen. Vorher waren die Zahlen und die Mechanismen noch nicht beschlossen. Deswegen sind wir jetzt gerade in der Ausschreibung, und wir wollen den Rechner jedenfalls mit Jahresende realisie­ren. Jeder Tag früher ist uns lieber, aber wir haben da ein sehr enges Zeitkorsett.

 


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