Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 44

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6. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1710/A der Abgeordneten Dietmar Keck, Franz Leonhard Eßl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierärztegesetz geändert wird (1238 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zu den Punkten 1 bis 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird. Es handelt sich um Berichte des Gesundheitsausschusses.

Ich begrüße die Frau Bundesministerin in unserer Mitte.

Hinsichtlich der einzelnen Ausschussberichte verweise ich auf die Tagesordnung.

Auf mündliche Berichterstattungen wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


10.16.36

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der erste Tagesordnungspunkt heute betrifft ein Bundesgesetz zur Änderung der Ausbildung für Gesundheits- und Krankenpfleger.

Ganz kurz: Dieser Gesetzentwurf sieht eine völlige Umgestaltung vor. (Die Tonanlage funktioniert nicht richtig.) – Hallt das ein bisschen?

 


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe zu Beginn der Sitzung darauf hingewiesen, dass die Akustik aufgrund des Einsatzes einer Ersatzanlage sehr schlecht ist. Es tut mir leid, aber wenn wir den allgemeinen Lärm­pegel im Plenarsaal ein wenig senken könnten, dann werden wir auch die Rednerin besser hören beziehungsweise ihren Ausführungen besser folgen können. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (fortsetzend): Also ich werde mich bemühen, das sehr klar darzulegen.

Es soll jetzt zu einer dreiteiligen Ausbildung kommen: die Pflegeassistenz, die Pflege­fachassistenz und schließlich der – in tertiärer Ausbildung – gehobene Pflegeberuf. Diese Ausbildung soll auf einer Fachuniversität stattfinden, und diese gehobene Assis­tenz soll der bisherigen Ausbildung zum diplomierten Pflegepersonal entsprechen.

Die Problematik, die wir bei dieser Gesetzesvorlage sehen, ist nicht prinzipiell die Akademisierung, wobei wir infrage gestellt haben, ob sie notwendig ist. Was wir aber sehr wohl kritisieren – und das kritisieren ja nicht nur wir, sondern das ist in den Stellungnahmen sämtlicher Pflegedirektionen, auch der Krankenanstalten nachzu­lesen –, betrifft die Pflegefachassistenz, für die jetzt eine zweijährige Ausbildung vorgesehen ist, die hinkünftig aber auch jene Arbeiten übertragen bekommen soll, die bisher das diplomierte Personal übernommen hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Daraus ergibt sich natürlich für uns schon die Frage, ob das nicht dazu führen wird, dass jetzt viele Krankenanstalten vermehrt diese Pflegefachassistenzkräfte beschäf­tigen werden, das heißt, das „billigere“ Personal einstellen und für Arbeiten heran­ziehen werden, die eben bisher das diplomierte Personal gemacht hat. Das heißt, es kann schon sein, dass es dadurch zu einer Verschlechterung der Patientenversorgung kommt. Eine kürzere Ausbildung kann nicht die gleiche Qualität bieten.

Also das verstehen wir nicht ganz, warum das jetzt wirklich so gekommen ist. Und dazu muss ich sagen, nicht ganz verständlich ist für mich auch die Haltung der Grünen


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