Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 46

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aber gerne nach und unterbreche die Sitzung für 7 Minuten bis 10.30 Uhr, und wir versuchen, die technischen Probleme zu lösen.

Die Sitzung ist unterbrochen.

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(Die Sitzung wird um 10.23 Uhr unterbrochen und um 10.29 Uhr wieder aufge­nommen.)

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Präsidentin Doris Bures: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf. Ich bedanke mich bei der Technik des Hauses, sie wird versuchen, laufend durch Nachsteuerungen die Akustik zu verbessern.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.

 


10.29.51

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Frau Präsidentin! Ich bin nicht nur froh, dass wir heute das seit Monaten oder besser gesagt seit Jahren mit allen Interes­senvertretungen diskutierte Gesundheits- und Krankenpflegegesetz beschließen wer­den, sondern ich bin auch froh, dass die Anlage wieder funktioniert, da es ein sehr wichtiges Gesetz ist, das wir heute beschließen werden.

Ehrlich gesagt, am Beginn der Vorwoche – weil ich Kollegen Rasinger hier sitzen sehe – habe ich persönlich noch nicht daran glauben können, dass wir heute diesen Beschluss fassen; aber ich sage: Gut Ding braucht Weile. Ich glaube, dass wir eine für alle Beteiligten akzeptable Einigung herbeiführen konnten, die wesentliche Verän­derungen bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten mit sich bringt.

Was bedeutet das nun konkret? – Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass künftig bei der Ausbildung, wie meine Vorrednerin schon gesagt hat, eine Dreigliederung einge­führt wird. Das heißt, die bisherige Pflegehilfe wird nun zur Pflegeassistenz aufge­wertet, wobei die einjährige Ausbildung aufrechtbleibt, aber das Berufsbild aktualisiert und den tatsächlichen Erfordernissen angepasst wird, denn beim theoretischen Teil dieser Ausbildung – und das ist meiner Meinung nach wichtig – wird auch ein Schwer­punkt Langzeitpflege eingeführt werden. Gerade in einer Zeit, in der die Menschen nicht zuletzt auch aufgrund einer guten medizinischen Versorgung immer älter werden und daher der Pflegeaufwand in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten dramatisch ansteigen wird, ist das aus meiner Sicht ein mehr als notwendiger Schritt.

Eine weitere Neuerung bei diesem Gesetz ist die Einführung einer Pflegefach­assis­tenz, die ebenso wie die Pflegeassistenz weiterhin an den Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege ausgebildet werden kann. Durch dieses neue Berufsbild, welches grundsätzlich einmal für die berufliche Erstausbildung angedacht ist, soll in weiterer Folge der gehobene Dienst entlastet werden, weil die Pflegefachassistenz künftig mehr Kompetenzen übertragen bekommt.

Ja, und wie schaut es letztendlich mit dem gehobenen Dienst Neu aus? – Da muss man einmal die Länder rund um Österreich betrachten: Dort ist es schon überall gang und gäbe, dass die Ausbildung für den gehobenen Dienst in der Gesundheits- und Krankenpflege im universitären Bereich angesiedelt ist. (Abg. Rasinger: Außer in Deutschland!) – Mit Ausnahme von Deutschland, da gebe ich dir recht. Wir haben bisher aber eine meiner Meinung nach typisch österreichische Lösung gehabt: Die einen wurden in der Krankenpflegefachschule ausgebildet, die anderen im Bereich der


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