Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 102

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und sehr viel finanzielle Unterstützung, wie zum Beispiel vom Global Fund, nicht mehr in Anspruch nehmen können, aber trotzdem nicht in der Lage sind, selbst und allein auf diese Herausforderungen zu reagieren.

Ich denke, es macht Sinn, wenn die Europäische Kommission – auch im Sinne von Nachbarschaftspolitik und auch im Sinne von richtig verstandenen Eigeninteressen – da tätig wird, und ich würde mich freuen, wenn sich auch Österreich dieser Auffor­derung an die Europäische Kommission, ein neues Programm zu machen und es auch finanziell dementsprechend zu dotieren, anschließen und das unterstützen würde. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

13.08


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminister Dr. Oberhauser zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesminister.

 


13.08.54

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Die Inhalte des Tuberkulosegesetzes sind ja schon von den Rednern der verschiedensten Parteien genannt worden. Wir haben menschenrechtliche Aspekte, die wir darin fest­halten, wir bringen dieses Gesetz in die Jetztzeit und wir nehmen auch Rücksicht auf die neuen epidemiologischen Gegebenheiten.

Da Kollege Karlsböck auch bei der Rede der Frau Mückstein, die gesagt hat, die Gefahren sind relativ gering, immer wieder hineingerufen hat: „Aber das Robert-Koch-Institut …!“, habe ich jetzt das Robert-Koch-Institut gegoogelt und mir den Bericht vom 20.11.2015 herausgesucht – ich nehme an, das ist der, den du zitierst. Da steht unter der Überschrift „Asylsuchende und Infektionsschutz (…) Die Gefahr ist gering“ Folgendes:

„Das Robert Koch-Institut (RKI) sieht derzeit keine relevante Infektionsgefährdung der Allgemeinbevölkerung durch Asylsuchende. Asylsuchende sind grundsätzlich durch die gleichen Infektionskrankheiten gefährdet wie die einheimische Bevölkerung (…). Auf­grund des häufigeren Vorkommens in den Heimatländern werden aber manche Infek­tionskrankheiten bei Asylsuchenden häufiger beobachtet. Die anstrengende Flucht und ein ggf. fehlender Impfschutz können darüber hinaus dazu führen, dass Asylsuchende empfänglicher gegenüber einigen Infektionskrankheiten sind.“

Der Impfschutz, der ihnen fehlt, ist der gegen Masern, Mumps, Röteln, Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten.

Das heißt, das Robert-Koch-Institut widerspricht völlig dem, was du hier zitiert und mehrfach hineingerufen hast, und ich glaube, das ist zur Richtigstellung wirklich notwendig gewesen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen. – Abg. Auer – in Richtung FPÖ –: Jetzt schaut ihr aber nicht gut aus! Das war 5 : 0 für die Ministerin!)

13.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Es gibt keinen Wunsch hinsichtlich eines Schlusswortes.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1230 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

 


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