Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 113

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Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene für eine rasche Festlegung der Kriterien für die Begriffe „vegetarisch“ und „vegan“ einzusetzen und die Kommis­sion aufzufordern, die entsprechenden Durchführungsakte ehestmöglich zu erlassen.

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Ich denke, das erzeugt Transparenz beim Kauf von Lebensmitteln, bringt eine Erleich­terung für Vegetarierinnen und Veganer, ermöglicht es vielleicht auch jenen, die noch gerne Fleisch essen, auch einmal diese Produkte auszuprobieren. Insofern möchte ich Sie alle einladen, dem Antrag zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.45


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde betreffend Gesetz­licher Schutz der Begriffe „Vegetarisch“ und „Vegan“

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1288/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aufnahme veganer und vegetarischer Produkte in den Codex Alimentarius“ (1237 d.B.)

Begründung

In Österreich ernähren sich etwa 3 Prozent der Bevölkerung vegetarisch bzw. vegan bei stark steigender Tendenz, wobei der Prozentsatz zwischen verschiedenen sozialen Schichten stark variiert (unter Studierenden ernähren sich bis zu 7 Prozent vegetarisch oder vegan). Gründe hierfür sind der Wunsch, sich gesünder zu ernähren, das wachsende Bewusstsein für Tierrechte, sowie das zunehmende Wissen über die Zusammenhänge zwischen Fleischproduktion, Klimawandel, und Welternährungsprob­lematik.

Für vegetarisch bzw. vegan lebende KonsumentInnen ist es unzumutbar, bei jedem Einkauf auf das Kleingedruckte achten zu müssen, um in Erfahrung zu bringen, ob das Produkt für eine vegetarische oder vegane Ernährung geeignet ist oder nicht. Dass einige Lebensmittelhersteller den Trend erkannt haben und Produkte als „vegan“ oder „vegetarisch“ kennzeichnen, bringt nicht die erhoffte Sicherheit. Denn beide Begriffe sind nicht gesetzlich geschützt. So finden sich immer wieder gekennzeichnete Pro­dukte, die dann doch tierische Bestandteile enthalten.

Laut Ernährungsbericht 2008 wird in Österreich viel zu viel Fleisch und zu wenig Obst und Gemüse gegessen. Während durchschnittlich pro Kopf und Tag 85 Gramm Fleisch und Wurst verzehrt werden - und damit deutlich mehr als international empfohlen -, wird bei Gemüse nur die Hälfte der empfohlenen Menge verzehrt.

Seit 13. Dezember 2014 gilt die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) verbind­lich in allen Mitgliedsstaaten der EU. Die Verordnung soll sicherstellen, dass die Hersteller europaweit einheitliche und klare Vorgaben zur Kennzeichnung haben und


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