Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 114

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dass Verbraucher beim Lebensmittelkauf umfassend informiert werden. Die euro­pä­ische Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) sieht in Artikel 36 bereits vor, dass die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Kompetenz zur Regelung auch der „Freiwilligen Informationen über Lebensmittel“ europaweit einheitliche Vorgaben für „Informationen über die Eignung eines Lebensmittels für Vegetarier und Veganer“ erlässt. Die Ermächtigung der Kommission, einen Durchführungsrechtsakt zu den frei­willigen Informationen in Bezug auf die Eignung eines Lebensmittels für Vegetarier oder Veganer zu erlassen, ist an keine Frist gebunden. Das Europäische Parlament und der Rat haben die Kommission bereits aufgefordert, dem nachzukommen und die notwendigen Durchführungsrechtsakte zu erlassen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene für eine rasche Festlegung der Kriterien für die Begriffe „vegetarisch“ und „vegan“ einzusetzen und die Kom­mission aufzufordern, die entsprechenden Durchführungsrechtsakte ehestmöglich zu erlassen.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte. (Abg. Steinbichler stellt eine Tafel, auf der ein Regal mit verschiedenen chemischen Produkten abgebildet ist, auf das Rednerpult. – Ruf: Das ist mir schon abgegangen! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wo ist die Butter?)

 


13.46.04

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten zu Hause! Zur Rede des Kollegen Scherak zum Tagesordnungspunkt 13 darf ich aus beruflicher Erfahrung – 30 Jahre in der Versiche­rungsbranche – sagen: Wir haben natürlich auch das Problem, dass viele Konsu­mentIn­nen und KundInnen sich beschweren, dass bei jedem Vertrag – egal, ob es ein Moped ist, ob es ein Gebäudevertrag ist – sämtliche Bedingungen mitgeschickt wer­den. Ich darf aus der Praxis dazu anmerken: Die Bedingungen werden meistens nur dann erfragt, wenn es im Schadensfall Probleme gibt. Da sind sie selbstverständlich jedem Kunden auszuhändigen, und ich glaube, es gibt wenig Kunden, die täglich im Internet Bedingungen lesen. (Abg. Schmuckenschlager: Ja, aber das ist Grundlage jeder Versicherung!)

Zu den Tagesordnungspunkten 9 und 12 wurde von meinen Vorrednern viel gesagt. Ich habe da so ein Taferl mit einem Bild aus der letzten ZDF-Sendung „WISO“ mit­genommen. Ich darf vielleicht zitieren, dass der Reporter dort gesagt hat: Bei vielen Lebensmitteln ist der Karton, die Verpackung, gesünder als der Inhalt.

Wenn man sich diese Zutatenliste so anschaut – Kollege Öllinger hat zuerst gesagt: Da wird mir schlecht! –, dann muss ich sagen: Ganz berechtigt, das ist ein gutes Bauch­gefühl! 7 500 chemische Zusätze in unseren Lebensmitteln, habe ich letzthin gesagt. Da kaufst du eine Inzersdorfer Gulaschsuppe, die schmeckt nicht schlecht, aber wenn sie eine Haltbarkeit bis 2018 hat, muss sie chemisch tot sein, denn sonst zerreißt es die Blechdose, in der sie verpackt ist. Das ist das Problem: was wir unserem Körper


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