Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 127

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

 


14.28.58

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretär! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt haben wir alle sehr gelacht. Kollege Alm, es war im Ausschuss die Anregung des Kollegen Kumpitsch und nicht mehr, und ich probiere es jetzt ein drittes Mal, ein drittes Mal, lieber Gerald Loacker, für dich, denn das ist ja dein Antrag mit der Mittagspause: Zum Ersten ist dieser Antrag schon lange überholt, denn es gibt ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes – Höchstgericht! –, das auch hoffentlich von den NEOS so anerkannt wird. Lest die Urteilsbegründung, dann wisst ihr mehr! (Abg. Loacker: Deswegen muss man ja das Gesetz nicht anerkennen!) – Ja, natürlich, man kann es anerkennen, man muss ein Höchst­gerichts­urteil aber natürlich auch nicht anerkennen. Man kann natürlich immer weiterlavieren, warum das so ist.

Kollege Hagen vom Team Stronach hat schon probiert, es gut zu erklären, er hat alles richtig erklärt. Exekutivbedienstete tragen Uniform, Arbeitskleidung, man wird sich wegen einer halben Stunde nicht umziehen, man macht im Regelfall an der Dienst­stelle, am Dienstort die Mittagspause und stellt sich sofort wieder in den Dienst. Das wird von der Bevölkerung auch so geachtet und sehr, sehr geschätzt.

Wollt ihr mit billiger Polemik, mit dem Streichen einer halben Stunde bezahlter Mittags­pause den Staat sanieren? Sind das eure einzigen Sorgen oder Vorschläge, welche die NEOS zu bieten haben? – Das ist ja fast lächerlich! Es hat auch Kollegin Karl richtig gesagt, dass sehr viele in der Privatwirtschaft schon in den Verträgen verankert haben, ob die Mittagspause bezahlt wird. Also bleiben wir ruhig, bleiben wir ein wenig sachlich, bleiben wir ein wenig seriös!

In diesem Sinne kann ich euch jetzt nur gratulieren. Überdenkt euren Antrag, lest euch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes durch! Dann seid ihr vielleicht ein bisschen gescheiter, und dann ist das alles hier unaufgeregter und besser.

Ich glaube, was sich die Bevölkerung und die Zuschauer vor den Fernsehschirmen nicht erwarten, ist, dass man das ins Lustige und Lächerliche zieht. Man schätzt es sehr, dass sich ein Polizist und ein Exekutivbediensteter, auch Justizwachebeamter, sofort in den Dienst für die Bevölkerung stellt, um die Sicherheit zu gewährleisten. Man hat hier mit dieser billigen Polemik eigentlich nichts am Hut – aber gut, okay, ihr seid noch eine sehr junge Partei, ihr lernt vielleicht noch dazu –, das ist, was sich die Bevölkerung von uns hier erwartet. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann noch zu meinem Antrag 1349/A(E). Da geht es um die Doppelbestrafung. Das ist hier vorbeigegangen. Ich bedanke mich bei Ihrer Vorgängerin, Frau Staatssekretär, wir hatten dazu gute Gespräche im Bundeskanzleramt. Wir waren auf einem guten Weg. Es hat lange gut ausgesehen, dass dieser Punkt in die Dienstrechts-Novelle ein­gearbeitet wird. Das ist leider nicht passiert. Es wäre ein Weg in die richtige Richtung gewesen: weg von einer Doppelbestrafung.

Worum geht es hier? – Wenn sich ein Beamter im Rahmen einer gerichtlichen Diver­sion auf eine Mindestbestrafung einigt, dann wird er mit voller Härte, meist mit einer Geldstrafe, im Disziplinarrecht noch einmal bestraft. Das heißt, wir stehen hier vor einer Ungleichbehandlung. In diesem Sinne – jetzt passen die NEOS nicht auf – sind die Beamten schlechtergestellt, sie werden doppelt bestraft. Das muss man auch einmal sehen. Nun hätte man das reparieren können, Frau Staatssekretär. Das war aber vor Ihrer Zeit. Das hat noch Ihre Vorgängerin gemacht. Wir hätten es uns erwar­tet, es wäre gut gewesen.

 


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