Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll138. Sitzung / Seite 170

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Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechte von ZeugInnen in Disziplinarverfahren.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Verfas­sungsausschusses, seinen Bericht 1196 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer sich hiefür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Antrag des Verfas­sungsausschusses, seinen Bericht 1197 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer für diese Kenntnisnahme stimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

16.57.4917. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1191 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (17. FSG-Novelle) (1210 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich begrüße Herrn Bundesminister Mag. Leichtfried in unserer Mitte.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.

 


16.58.16

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister, herzlich willkommen im Plenum! Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zu einer ganzen Reihe von Verkehrsthemen. Der erste Punkt betrifft eine Novelle zum Führer­scheingesetz.

Da geht es um Aufgaben, die die Fahrschulen heute haben, und mit dieser Novelle werden bestimmte Aufgaben auf andere ausgedehnt, nämlich auf Automobilklubs. Es handelt sich um Perfektionsfahrten und Aufstiegsschulungen für Leute, die den Motorradführerschein haben und quasi upgraden wollen. Das war bisher eine exklusive Aufgabe für Fahrschulen, und die Novelle sieht vor, dass das jetzt Autofahrerklubs auch anbieten dürfen. Konkret werden die im Gesetz bezeichnet als „Vereine von Kraftfahrzeugbesitzern, sofern sie im Kraftfahrbeirat vertreten sind“.

Wer sind die Autofahrerklubs im Kraftfahrbeirat? – Siehe da, es sind der ÖAMTC, er wird der schwarzen Reichshälfte zugeordnet, und der ARBÖ, er wird der roten Reichshälfte zugeordnet. Es ist also eine schöne Aufteilung der neuen Aufgaben auf Schwarz und Rot. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Und genau das stößt uns auf.

Wir haben nichts dagegen, wenn man sagt, auch Autofahrerklubs sollen diese Aufschulungen anbieten können. Es gibt aber mehr Autofahrerklubs in Österreich als den ÖAMTC und den ARBÖ. (Rufe: Wen denn noch? Abg. Heinzl: Wen zum Beispiel?) – Es gibt zum Beispiel den EAC – Europäische Automobil Clubs, den Europäischen Automobil- und Verkehrsclub und (Abg. Deimek: Und?), Kollege Deimek, den VCÖ. (Abg. Deimek: Skandal!) Diese werden ausgeschlossen, und das Bundeskanzleramt, rot besetzt, hat genau darauf hingewiesen, dass es verfassungs-


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