Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert,
1. sich für eine Anpassung der EU-Verordnung 1829/2003 hinsichtlich der Kennzeichnung tierischer Lebensmittel dahin gehend einzusetzen, dass auch Produkte von Tieren (wie zum Beispiel Fleisch, Milch und Eier), die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln ernährt wurden, kennzeichnungspflichtig werden,
2. in Österreich verstärkt Markenprogramme zur Auslobung gentechnikfreier Produkte auch im Fleischbereich zu unterstützen und eine Informationsoffensive über gentechnikfreie Lebensmittel umzusetzen,
3. sich dafür einzusetzen, dass gentechnikfreie Futtermittel als verpflichtendes Kriterium des österreichischen Gütesiegels, dem AMA-Gütesiegel, eingeführt wird.“
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Es ist also wichtig, dass in den Kriterien für das AMA-Gütesiegel endlich auch die gentechnikfreie Fütterung konsistent festgeschrieben wird. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Steinbichler.)
Wie gesagt, das ist ein Erfordernis der nächsten Schritte. Wenn wir Klimaschutz ernst nehmen, wenn wir Herkunftskennzeichnung ernst nehmen, dann müssen wir Kreisläufe schließen, auch im Futtermittelbereich, und die Eiweißfuttermittel, soweit es geht, möglichst in Europa erzeugen.
Abschließend sei gesagt: Wir werden den Entschließungsantrag des Kollegen Steinbichler hier unterstützen. Gleichzeitig stimmen wir auch dieser gemeinsamen, dem Ausschussbericht angeschlossenen Initiative, nämlich dass wir erste Schritte setzen, sodass wir auch im Bereich der Gastronomie mit der Umsetzung beginnen, zu. Ich hoffe, wir werden das im Herbst dann gemeinsam angehen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Steinbichler.)
15.21
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
betreffend gentechnisch veränderte Futtermittel
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1184/A(E) der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung einer Qualitätspartnerschaft für heimische Gastronomiebetriebe“ (1227 d.B.)
Begründung
Seit April 2004 müssen entsprechend der EU-Verordnung 1829/2003 Futtermittel, die aus gentechnisch veränderten Pflanzen hergestellt werden, als solche gekennzeichnet werden, wenn deren Ausgangsstoffe zu mehr als 0,9 Prozent aus gentechnisch veränderten Produkten bestehen. Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind jedoch
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