Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 20

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Inflation. Das heißt, durch die Zunahme der Bevölkerung und durch die größere Zahl der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler werden die Einnahmen des ORF aus den Gebühren automatisch valorisiert. Es handelt sich also um keine Anpassung an die Inflation, sondern um eine De-facto-Gebührenerhöhung, die der ORF hier im No­vember oder im Dezember verlangen wird.

Mit diesem Geld Programm zu finanzieren, das dazu dient, die Reichweite zu erhöhen, bedeutet ja nichts anderes, als die Menschen, die das zahlen, auch dem Zwang un­terwerfen zu wollen, dieses Programm zu sehen, damit sie mit Public Value konfrontiert werden – und wir glauben, das ist der falsche Weg. Diese Erkenntnis ist auch gereift, das entnehme ich der Enquete.

Also ORF: Fokus auf Inhalte mit Mehrwert, sonst aber nichts. Dazu müssen wir den ORF strukturell umwandeln von einem Anbieter von Infrastruktur in einen Anbieter von Public Value, der über die Medienförderung Neu finanziert wird, die in diesem Zusam­menhang natürlich dramatisch erhöht werden muss. Die Werbeeinnahmen müssen ab­geschichtet werden, genauso wie die Rundfunkgebühren. Ziel dabei ist nicht, den ORF zu töten, das wiederhole ich noch einmal, sondern ihn umzuwandeln eben vom Infra­strukturanbieter zum Inhalteanbieter. Das Ganze geschieht in Zukunft ohne GIS und oh­ne Parteipolitik. (Beifall bei den NEOS.)

9.17


Präsidentin Doris Bures: Für eine einleitende Stellungnahme hat sich Herr Bundes­minister Mag. Drozda zu Wort gemeldet. Herr Minister, Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


9.18.05

Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Mag. Thomas Drozda: Das wird sie nicht. – Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Vielen Dank für die Gelegenheit, einige grundsätzliche Anmerkungen zur Mediensituation und zur Medienpolitik zu machen. Ich möchte das in sechs Punkten zusammenfassen.

Der erste Punkt ist ein Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Rahmen des dualen Systems. Das Modell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Demokratiemodells. In Ländern wie Schweden, Finnland, Norwegen, Dänemark, Belgien, den Niederlanden oder der Schweiz ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk so wie in Österreich natürlich eine wesentliche Säule der Demo­kratie. Die Institution des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist rechenschaftspflichtig ge­genüber Behörden, Gerichten und der Öffentlichkeit.

Zweitens, zur rechtlichen Situation: Ich möchte die Gelegenheit nützen und einige As­pekte in Erinnerung rufen, die selbstverständlich scheinen, aber nur hier bei uns selbst­verständlich sind, denn die Institution des öffentlichen Rundfunks – bei uns eben der ORF – wird nur hier und nicht in den anderen europäischen Ländern, die ich erwähnt habe, in einer Dichte und in einem Umfang kontrolliert, der in Europa einzigartig ist.

Die Kontrolle erfolgt durch eine verfassungsrechtlich weisungsfrei gestellte Behörde, die KommAustria, bestehend aus hoch qualifizierten Juristinnen und Juristen. Das geht weit über die Situation etwa in Deutschland hinaus, wo der öffentlich-rechtliche Rund­funk lediglich durch die internen Rundfunkräte von ARD und ZDF kontrolliert wird. Selbst­verständlich wird der ORF neben der behördlichen Kontrolle auch durch den Stiftungs­rat und auch durch den Rechnungshof kontrolliert. Die Kontrolle in Österreich umfasst etwa die Regelung zur Werbung, Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten und vor allem die Einhaltung des Objektivitätsgebots.

Insbesondere die Einhaltung des öffentlich-rechtlichen Auftrags unterliegt der strengen richterlichen Kontrolle, ebenso wie die wirtschaftliche Gebarung des Unternehmens.

 


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