Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 42

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jetzt kommt Bundeskanzler Kern und sagt, wir bräuchten legale Migration, bei der er sich aussuchen könne, wer kommt, um letztlich das zu tun, was die Wirtschaft ur­sprünglich wollte, nämlich topqualifizierte Menschen nach Europa zu holen. Das war die Idee hinter dieser Einladungspolitik der Frau Merkel, im Sinne: Du, gut qualifizierter syrischer Arbeiter, komm nach Deutschland, hier gibt es Arbeit für dich!

Das war die Einladung, weshalb 80 Prozent junge Männer gekommen sind, und man dann gemerkt hat: Da kommen nur 17 Prozent Syrer, der Rest kommt überall her, und 50 Prozent davon können nicht einmal lesen und schreiben. Danach wurde die Idee des Selektierens geboren. Man hat den Deal mit der Türkei gemacht, um zu verhin­dern, dass die Menschen ungesteuert kommen, denn man wollte ja nur jene, die gut qualifiziert sind.

Da ging es nie um Hilfe für Kriegsflüchtlinge. Es ging immer um die Interessen Europas und um die Interessen jener, die glauben, wir müssten 17 Millionen Menschen herein­lassen. Da brauchen wir Sie, Herr Verteidigungsminister! Ich hoffe, dass Sie jetzt end­lich in die Gänge kommen, um einen Strich durch diese Rechnung zu machen, denn als Verteidigungsminister müssen Sie uns auch vor falscher Politik verteidigen. (Beifall beim Team Stronach.)

10.41


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister Mag. Doskozil hat sich für eine ein­leitende Stellungnahme zu Wort gemeldet. Herr Bundesminister, Ihre Redezeit soll 10 Mi­nuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


10.41.26

Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Hans Peter Doskozil: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Hohes Haus! Es sei mir zu Beginn gestattet, zunächst auf die Zuständigkeitsthemen Bezug zu nehmen. Eines ist klar: Das Verteidigungsressort ist nicht zuständig, wenn es darum geht, Asyl­fälle zu bearbeiten und inhaltlich zu beurteilen, wer in Österreich Asyl erhält und wer nicht. Die Ressortzuständigkeit des Verteidigungsministeriums umfasst nicht die Frage der Grenzsicherung, wiewohl es Assistenzleistungen für das Innenministerium durch­führt. Das Verteidigungsministerium ist nicht zuständig in der Frage, wer außer Landes gebracht wird und wer nicht. Dafür ist das Innenministerium zuständig.

Ich habe aber immer klar gesagt, dass wir unsere gesamten Ressourcen auch dem Innenministerium zur Verfügung stellen, sei es im Assistenzeinsatz an der Grenze, sei es aber auch in der operativen Unterstützung, wenn es um Rückführung geht. Ich glau­be, es ist wichtig, das zu betonen.

Wenn wir dieses Thema gesamtheitlich aufgreifen, müssen wir es auch europäisch be­trachten, denn eine Situation wie im letzten Jahr – und ich glaube, da sind wir uns ei­nig – wollen wir kein zweites Mal in dieser Dynamik, in diesen Abläufen der Gescheh­nisse, erleben.

Dazu müssen wir dieses Thema in einem europäischen Konnex betrachten. Wir haben das letzte halbe Jahr, das letzte Jahr, immer wieder betont darauf hingewiesen, wo die europäischen Handlungsoptionen liegen. Es ist ganz klar: Sie liegen in entsprechenden Rückführungsabkommen, einer adäquaten Außengrenzsicherung, und darin, dass wir ein gemeinsames Europäisches Asylverfahren entwickeln, um nicht darüber diskutie­ren zu müssen, welche Staaten innerhalb der Europäischen Union möglicherweise si­cher oder nicht sicher sind – ich denke da an Ungarn oder Griechenland, die in Diskus­sion stehen.

Die europäischen Handlungsoptionen liegen überdies in einer Lösung der sich daran anschließenden Verteilungsfrage, denn es kann nicht hingenommen werden, dass, wie


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